Darf ich verstorbene angehörige auf meinem eigenen Garten beerdigen?
Oder müssen sie gesetzlich auf einem Friedhof beerdigt werden?
12 Antworten
Die übliche Variante ist die Bestattung der Urne auf einem Friedhof. ... Der Wunsch, den Angehörigen bei sich zu haben, die Urne mit nach Hause zu nehmen oder im eigenen Garten beizusetzen, wird ebenfalls häufig geäußert. In Deutschland ist Ihnen dieses Vorgehen in der Regel nicht erlaubt.
in deutschland nicht.
in der schweiz darfst du im eigenen garten eine urne mit der asche eines verstorbenen beisetzen. das ist bei der gemeinde anzeigepflichtig, da im falle des verkaufs des grundstückes exhumiert werden muss.
also - die urne muss entweder in einem urnengrab auf gemeindegrund (friedhof, urnenmauer) beigesetzt werden oder mit umziehen.
in der schweiz ist die beisetzung der urne nicht verpflichtend.
Im Allgemeinen nicht . vor allem keinen Sarg . ABER . .
Hängt von den einzelnen BL ab :
Eine Ordnungswidrigkeit ist es nicht mehr überall in Deutschland. In Bremen kann die Asche der verstorbenen Familienangehörigen im Garten verstreut werden.
mit dem Umweg über das Ausland kann die Urne legal oder illegal nach DE zurückgelangen
sagt diese Seite
Für sowas gibt es gesetzliche Regelungen: https://de.wikipedia.org/wiki/Bestattungsgesetz
https://de.wikipedia.org/wiki/Friedhofsrecht
https://de.wikipedia.org/wiki/Friedhofszwang
Erdbestattungen sind nur auf einem Friedhof zulässig. Bei Einäscherung des Leichnams sind Alternativen möglich z.B. die Seebestattung. Einen Verstorbenen im eigenen Garten zu bestatten ist verboten. So die Rechtslage in Deutschland.
In Deutschland besteht Friedhofspflicht. Mittlerweile gibt es die Möglichkeit eines "Friedwaldes"
Auf Privatgelände ist keine Bestattung möglich.