JVA Auskunft über gefangene?
Eine Person in meinem engsten Bekanntenkreis ist vermutlich in Haft und ich würde gern wissen ob die Auskunft geben können ob die Person im Gefängnis ist und wo.. also wenn ich bei der JVA Anrufe wo ich es vermute
4 Antworten
Das ist nicht möglich, ich würde es allerdings für keine schlechte Idee halten eine Form von Auskunft der Bevölkerung zu bieten.
Wer verurteilt ist, kann von mir aus gerne vor die Öffentlichkeit gestellt werden, wieso auch nicht?
Wenn man die betreffende Person kennt, würde es mich interessiern was passiert wenn man sie als vermisst meldet, dann muss doch etwas passieren, oder?
ich würde es allerdings für keine schlechte Idee halten eine Form von Auskunft der Bevölkerung zu bieten.
Die meisten anderen halten das für eine schlechte Idee.
Wer verurteilt ist, kann von mir aus gerne vor die Öffentlichkeit gestellt werden, wieso auch nicht?
In der Frage geht es offensichtlich nicht um jemanden, der bereits veurteilt wurde.
"Zunächst geht aus der Eingansfrage nicht hervor in welcher Haftart, wenn überhaupt in Haft, sich der Betreffende befindet."
Wie auch immer, meine Antwort bezog sich klar auf den Fall einer Verurteilung.
"Der unsägliche Vorstoß der Öffentlichmachung inhaftierter Personen scheitert zunächst schonmal am Datenschutz"
Natürlich scheitert es an vielen Ecken, es ist ja auch verboten.
Unsäglich finde ich die Idee trotzdem nicht,
bei Mördern und Vergewaltigern wäre eine Art Auskunft sinnvoll, finde ich.
Nichteinmal Schulen oder Kindergärten (als Bsp) können solche Informationen einsehen, obwohl eine Rückfälligkeit durchaus bestehen kann.
Mit einem Pranger hat das für mich nichts zutun, lediglich mit einer erschwerten Rehabilitation, keine Frage.
In dem Fall gefällt mir das System in den USA eben einfach besser.
Zunächst geht aus der Eingansfrage nicht hervor in welcher Haftart, wenn überhaupt in Haft, sich der Betreffende befindet.
Der unsägliche Vorstoß der Öffentlichmachung inhaftierter Personen scheitert zunächst schonmal am Datenschutz. Weiterhin dürfte es auch verfassungsmäßig sehr problematisch sein sowas durchzusetzen.
Pranger gab es im Mittelalter, heute nicht mehr. Und das ist gut so!
Das wäre ja noch schöner !!!
NEIN Du bekommst keine Auskunft
Du irrst dich leider auch
Telefonische Auskünfte gibt es grundsätzlich nicht!
Einem Inhaftierten wird es ermöglicht bei seiner Einlieferung eine von ihm benannte Person über die Inhaftierung zu informieren, oder diese für ihn zu informieren.
Auskunft wer wo einsitzt gibt es grundsäztlich nur wenn der Inhaftierte damit einverstanden ist.
Ich werde hier keine JVA nennen, die das tut, weil ich weiß das es verboten ist, was die Person von der JVA macht. Aber...Ich erlebe mehrmals im Jahr, dass durchaus am Telefon der JVA Auskunft über Inhaftierte gegeben wird. Teilweise so ins Detail dass ich nicht nur die Dauer weiß sondern auch wegen was die Person inhaftiert ist.
Sofern es sich um Auskünfte an Privatpersonen handelt, wird das irgendwann mal aufkippen und dann ist das vorbei.
Anders sieht das bei anderen Behörden aus, Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichte. Dahin werden auch Aukünfte telefonisch gegeben, da diese Auskünfte auch recht zeitnah gegeben werden müssen.
aber er ist ja volljährig.. in Vergangenheit wurd ne Zeugenaussage und ein Gerichtstermin als Beschuldigter verpasst
Das sind schon zwei Gründe um ihn festzusetzen.
die Polizei kennt mittlerweile seine genaue Adresse ... war davor bei seinen Eltern.. aber auch Tage später waren sie nicht bei ihm zuhause.. wenn das was ernstes wär würden die doch früher kommen oder richtig nach ihm fahnden oder?
Vieleicht wird nicht mehr gefandet weil man weiß das er sicher untergeracht ist.
Als mein Verlobter ins Gefängnis kam, seinen einen Anruf für seine totkranke, aber mich hassende Oma verwendet hat, habe ich jede JVA angerufen, im Umkreis. Ich sag mal so, wenn du jemand halbwegs normalen an der Strippe hast, darf er dir rein rechtlich sagen, dass diese Person NICHT da ist. Sagt es dir jemand nicht, kannst du 1+1 zusammen zählen. Viel Glück
"Die meisten anderen halten das für eine schlechte Idee."
Das hat ja keinen Einfluss darauf was letztendlich moralisch das richtige wäre, außerdem war es eine persönliche Meinung. (btw, woher nimmst du diese Information?)
"In der Frage geht es offensichtlich nicht um jemanden, der bereits veurteilt wurde."
Meine letztere Aussage bezog sich auf die Vorraussetzung einer Verurteilung, unabhängig von dem speziellen Beispiel in der Frage.
Abgesehen davon, ist es keines Wegs offensichtlich, dass sich der betroffene nicht in Haft befindet, es besteht ja immerhin die Vermutung. Wer seine Strafe in der JVA absitzt, ist normalerweise verurteilt...