Dürfen Gasleitungen innerhalb eines Gebäudes verkleidet werden?
3 Antworten
Kommt darauf an, WAS für ein Gebäude.
Private Wohneinheit? - Ja, schließlich verlaufen Gasleitungen nicht immer und sowieso Aufputz. Kannst Du somit verkleiden.
Gefunden in http://www.haustechnikdialog.de/Forum/t/41362/Gasleitung - dort steht
...
hier einige Regeln aus der TRGI:
3.3.7.2 Leitungen sind
freiliegend auf Abstand, unter Putz ohne Hohlraum oder in Schächten bzw.
in Kanälen zu verlegen. Leitungen mit Betriebsdrücken über100mbar
dürfen nicht unter Putz verlegt werden...
3.3.7.4 Leitungen, die
durch unbelüftete Hohlräume führen, sind in Mantelrohren zu verlegen.
Die Mantelrohre müssen aus korrosionsbeständigem Material bestehen oder
gegen Korrosion geschützt sein.
3.3.7.5
Werden Leitungen in Hohlräumen verlegt, z.B. im Bereich abgehängter
Decken oder vorgesetzter Wände, so muß der Hohlraum belüftet sein, z.B.
durch:
- Rundumschlitze an den Umfassungswänden,
- zwei diagonal angeordnete Lüftungsöffnungen.
Ja, aber in der Verkleidung darf sich kein explosives Gemisch ansammeln können. Unter Putz verlegen ist möglich. Für Gasleitungen immer einen Fachmann fragen bzw. ihn das machen lassen.