Ich habe die Gasleitung angebohrt in meiner Mietwohnung. Es waren Feuerwehr, Polizei und Stadtwerke im Einsatz. Muss ich das bezahlen?

3 Antworten

Im Allgemeinen geht man davon aus, dass es weder grobe Fahrlässigkeit, noch böse Absicht war. Das muss dann so im Polizeibericht (oder dem Einsatzbericht der Feuerwehr) stehen. Der Einsatz war notwendig und wird daher vom Steuerzahler bezahlt.


Es sei denn, man konnte Dir grobe Fahrlässigkeit nachweisen. War die Wand gekennzeichnet, oder die Leitung gar auf der Wand und sichtbar?

Dann solltest Du eine Haftpflichtversicherung haben.

Die käme auch für alle etwaigen Schäden am Eigentum des Vermieters oder der Nachbarn auf.


Sei froh dass du noch lebst! Und ja, deine private Haftpflicht solltest du eine besitzen, übernimmt den Schaden! Falls nicht, sieht es düster aus.

Wenn du keine Haftpflichtversicherung hast, fürchte ich, wirst du auf den Kosten sitzen bleiben.
Und selbst bei bestehender Versicherung wird sich die Frage nach der Fahrlässigkeit stellen.