darf Polizei in einer kontrolle einen Alkohol UND Drogentest machen?
ein guter Freund wollte mir verklicken, war sich auch ganz sicher, das die Polizei in einer Kontrolle nur auf eine sachen testen darf. Entweder Pusten(alkohol) oder Pinkeln/Wischtest (drogen) kann ich mir gar nicht vorstellen, die dürfen doch immer alles XD
liebste grüße
14 Antworten
Als Begründung dienen im Zweifelsfall immer irgendwelche "Ausfallerscheinungen", die dann einer der Polizisten bei Dir bemerkt zu haben glaubt (egal ob vorhanden oder nicht), und schon können die Uniformierten einen Test nach dem anderen machen.
Das mit dem "nue ein Test erlaubt" ist also Quatsch.
Natürlich kann man das Spiel auch umdrehen (falls man nichts konsumiert und Zeit hat): Man hat nämlich durchaus das Recht, Schnelltests jeglicher Art zu verweigern. Also:
- Schnelltests verweigern
- Zur Wache fahren lassen
- Warten, bis Arzt zur Blutabnahme eintrifft
- Nach richterlichem Beschluß fragen
- Warten, bis richterlicher Beschluß eintrifft
- Pieksen lassen.
- Nach Hause fahren lassen.
Ohne Befund passiert dann weiter nichts, aber zumindest sind ein paas Beamte einige Stunden mit sinnvollen Aufgaben beschäftigt gewesen :-)
"Warten, bis richterlicher Beschluß eintrifft"
Da wird nicht lange gewartet ...
"Nach Hause fahren lassen."
Sicherlich nicht ...
"Ohne Befund passiert dann weiter nichts..."
Je nach Sachverhalt wird der Führerschein beschlagnahmt und die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen.
Im Zweifel genügt auch eines von beiden. Voraussetzung ist immer, daß es Anhaltspunkte gibt, daß Alkohol oder Drogen im Spiel sein können. Dann können auch die entsprechenden Kontrollen durchgeführt werden. Der Alkoholtest kann sicher vor Ort durchgeführt werden. Niemand aber wird jemanden auf der Straße in einen Becher urinieren lassen. Dann nimmt man die Person ganz sicher mit zu Wache bzw. in eine Klinik. Die Untersuchung wäre dann ohnehin Sache eines Labors und nicht der Polizei.
Ich habe mit derartigen Dingen in meinem Berufsleben wesentlich mehr zu tun gehabt, als Du jemals erleben wirst. Und ich habe keine Vermutungen sondern detaillierte Kenntnisse darüber, welche Tests wo durchgeführt werden. Kein Polizist wird an Urin irgendeinen Test durchführen können. Dazu fehlen ihm die exakten Kenntnisse und die Technik. Und ein Atemalkoholtest wird nun einmal vor Ort vorgenommen.
okay, dein text basiert auf vermutungen, du scheinst keine ahnung zu haben. trotzdem danke!
"Entweder Pusten(alkohol) oder Pinkeln/Wischtest (drogen) kann ich mir gar nicht vorstellen, die dürfen doch immer alles"
Der Atemalkoholtest und der Drogenschnelltest mit Urin sind grds. freiwillig! Es geht also nicht um's Dürfen.
Niemand muss sich selbst belasten und aktiv mitwirken (vgl. §55 StPO), d.h. man muss nicht pusten und muss auch nicht pinkeln. Die Alternative wäre dann eine Blutentnahme (§81a StPO) deren Durchführung man dulden muss und die auch mit unmittelbarem Zwang durchgesetzt werden darf.
Ja, wenn der Verdacht besteht dürfen sie alles mögliche testen um die Fahrtauglichkeit zu prüfen.
die können, wenn sie langeweile haben und nur ein Funken verdacht besteht auch noch ganz andere dinge machen. Klar gehen beide Tests wenn man Ausfallerscheinungen hat.