Dürfen auf einer öffentlichen Straße Betriebsfahrzeuge einer ansässigenFirma Parkmög
Die Firma nutzt Parkflächen über Wochen (ohne Unterbrechung). Nutzt diese als "Fuhrpark".Straßenanlieger müssen weitab parken!!!
7 Antworten
Auf öffentlichen Parkflächen darf jedes Fahrzeug mit einer gültigen Verkehrszulassung parken. Soviel zur Rechtslage. Aber man kann sich etweder zunächst bei der Geschäftsleitung zusammen mit anderen Anwohnern beschweren. Ob per Brief jeder einzeln oder als Memorandum mit Unterschriftenliste? Das zweite könnte man ggf. den Lokalpolitikern zukommen lassen, eine Beschwerde ans Ordnungsamt schicken oder auch die Polizei zur Hilfe rufen, wenn das Problem akut ist und weitere Unannehmlichkeiten nach sich zieht.
Unbegrenzt lange nicht, aber wenn die Fahrzeuge täglich bewegt werden, dann kann selbst das Ordunungsamt nichts direkt ausrichten. Wir haben ein ähnliches Problem gehabt mit d2 parkenden Lkws einer nahegelegenen Firma.
Zum Strassenverkehr zugelassene Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Parkflächen abgestellt werden - auch dauerhaft - wenn man einmal von Sonderfällen wie etwa PKW-Anhängern absieht.
Auch PKW Anhänger dürfen, die haben auch eine Zulassung.
Sie dürfen zwar, aber nicht länger als 14 Tage an derselben Stelle.
Falls Du es nicht glaubst, sieh mal hier nach:
§ 12(3b) StVO
Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden.
Muß meinen Vorrednern Recht leider geben. Die Firma zahlt genauso Steuern für ihre Fahrzeuge wie du und darf deshalb auch parken wo sie wollen. Das Straßenverkehrsamt ist eine gute Möglichkeit das evtl. klären zu lassen was man am besten tun kann. Vielleicht ist auch eine gemeinsames Vorgehen aller betroffenen Anwohner ratsam, z.B. mit einer Unterschriften-Aktion.
Da bin ich mir nicht so sicher, ob das erlaubt ist. Wenn ein Gewerbetreibender seinen Fuhrpark auf öffentlichen Straßen parkt. Die müssen doch Parkmöglichkeiten für ihren Fuhrpark nachweisen, soweit mir bekannt ist. Ich würde mich ans Ordnungsamt wenden. LG Lotusblume
Ich glaube mich zu erinnern das es ab einer bestimmten Anzahl von Fahrzeugen nicht mehr zulässig ist.
Jeder der ein Haus baut muss Parkplätze nachweisen (ok, freikaufen können sie sich womöglich auch), daher kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Gewerbetreibender das nicht braucht. LG Lotus
ich kenne das Problem auch, weil neben unserer Firma eine Anhängerverleihfirma ist, die ca. 100 Anhänger täglich auf alle verfügbaren Parkplätze stellt. Leider kann man da gar nichts machen, da die Anhänger innerhalb von 2 Wochen ab und zu mal benutzt werden. Die Firma stellt halt die Anhänger morgens um 5h schon auf die Strasse, so daß niemand eine Chance besitzt auch nur einen Parkplatz zu ergattern. Das ist leider gesetzlich erlaubt auch wenn es jeder als Unverschämtheit ansieht. 100 Meter weiter hat jetzt noch eine weitere Kühlanhängerfirma ihr Domizil errichtet die zusätzlich ihre Anhänger auch noch auf die Strasse stellt.
@Indy72:
Auf öffentlichen Parkflächen darf jedes Fahrzeug mit einer gültigen Verkehrszulassung parken.
Das stimmt so nicht, etwa für PKW-Anhänger oder "Werbefahrzeuge".