Ist es auf Jobmessen als Nicht-Aussteller erlaubt, Flyer zu verteilen?
Hallo.
Ich war diesbezüglich noch nicht fündig geworden.
Aussteller, die einen Stand gemietet haben, dürfen ja sehr wohl Informationsmaterial und Werbung verteilen.
Doch wie ist es mit denen, die eine Jobmesse als Besucher betreten?
Dürfen diese Flyer mit sich führen und längs des Weges diese an andere Besucher verteilen?
Oder bestehe da eine große Wahrscheinlichkeit, dass die Veranstalter da etwas dagegen haben?
5 Antworten
Ich weiß es nicht zuverlässig, vermutlich hängt das auch von den Messebedingungen ab (Vertragsregeln, Hausrecht, Regeln etc.), aber nach aller Erfahrung mit Messen würde ich sagen, dass Messeveranstalter i.d.R. sehr restriktiv verfahren und ich also denke:
Nein, sie sehen es nicht gerne, wenn Du Flyer verteilst und ich vermute, dass Du in einem solchen Fall sehr schnell mit der "Security" zu tun bekommst!
Sicher werden die Veranstalter etwas dagegen haben. Die Standmieter zahlen kräftig dafür, dass sie auf der Messe ausstellen und ihre Waren/Dienstleistungen an den Mann bringen dürfen. Warum sollten sie dulden, dass sich ein Besucher diese Kosten spart, aber trotzdem die Messe für seine Werbung nutzt?
Der Veranstalter hat das Hausrecht. Wer versucht die Ausstellergebühren zu umgehen, der erhält Hausverbot. Ohne Erstattung des Eintrittspreises wird man von der Security hinausbegleitet.
Ich glaube nicht, dass irgendein Veranstalter sowas tolerieren würde. Die wollen ja auch was verdienen durch die Standmieten.
Der Veranstalter hat das Hausrecht und Trittbrettfahrer bleiben draußen.