Doppelte Staatsbürgerschaft beantragen deutsch-britisch?
Guten Tag
Zu der Frage: Ich bin in Deutschland geboren, mein Vater ist deutsch und meine Mutter wurde auch hier geboren, hat jedoch aufgrund ihres Vaters (Engländer) die Deutsch und Britische Staatsbürgerschaft. Ich habe nur die Deutsche Staatsbürgerschaft, da meine Mutter nur Brite ist, wenn sie sich im Vereinigten Königreich aufhält. Jedoch möchte ich gerne sobald ich meine Schule abgeschlossen habe nach England auswandern (bin im Moment 16) und dort studieren. Jetzt wollte ich fragen ob es einen Weg gibt das ich aufgrund meiner Mutter und meiner Verwandschaft dort vielleicht eine doppelte Staatsbürgerschaft bekommen könnte. Wäre es möglich sie über meine Familie zu erhalten oder müsste ich auch erst Jahre dort leben um die Kriterien dort zu erfüllen?
3 Antworten
Nach dem, was Du schreibst, ist Deine Mutter britische Staatsangehörige durch die Abstammung von einem Briten (Deinem Großvater mütterlicherseits). Ich glaube, dass Du als Tochter einer Britin ebenfalls britische Staatsangehörige bist.
Leider weiß ich das nicht sicher, da ich das britische Staatsangehörigkeitsrecht nicht kenne. Eine einfache Methode, um das herauszufinden, ist, dass Du beim zuständigen britischen Konsulat einen Pass beantragst. Den erhältst Du nur dann, wenn Du Britin bist. Aus deutscher Sich bist Du dann Doppelstaatsbürger (dual citizen) und darfst beide Staatsangehörigkeiten Dein Leben lang behalten, da Du schon mit beiden Staatsangehörigkeiten geboren bist.
Auch wenn Deine Mutter die britische Staatsangehörigkeit verloren hat, es kommt darauf an, dass Sie bei Deiner Geburt britische Staatsbürgerin war. Klärung bringt der Passantrag (siehe oben).
Nee, beruf dich auf deine Mutter. Hat sie denn selber einen britischen Pass oder hat sie das nie wirklich verfolgt ?
Ich habe nur die Deutsche Staatsbürgerschaft, da meine Mutter nur Brite ist, wenn sie sich im Vereinigten Königreich aufhält.
Das ist insofern falsch, als dass deine Mutter schlicht innerhalb von D
so behandelt wird, als hätte sie keine andere Staatsangehörigkeit. Außerhalb von D kann sie beides mit sich herumtragen und nur in UK ist sie wieder "Vollzeitbritin" statt Auch-deutsche.
Na, was bitte ist da jetzt der Unterschied ? Die 2. Staatsbürgerschaft ist für den deutschen Staat völlig irrelevant, so als wäre sie nicht da.
Erkundige dich beim Einwohnermeldeamt (Auslandsbehörde). Es gibt da einige komplizierte bürokratische Hindernisse zu überwinden. Meine Frau kann Lieder davon singen. Und teuer isses auch !
pk
So ein Quatsch!
Von den deutschen Behörden wird ein Staatsbürger mit einer zusätzlichen Staatsbürgerschaft außer der deutschen nicht so behandelt, als hätte er keine zweite Staatsangehörigkeit, sondern als hätte er die deutsche Staatsangehörigkeit. Auch innerhalb Deutschlands behält die Mutter des Fragestellers ihre beiden Staatsangehörigkeiten und zählt offiziell als Mehrtaatlerin.