Deutsche Staatsbürgerschaft möglich bei Entbindung in der Türkei ?
Ich bin türkische Staatsbürgerin, aber in Deutschland geboren, aufgewachsen und habe einen unbefristeten Aufenthaltstitel/ unbefristeten Niederlassungserlaubnis.
Habe vor 1,5 Jahren in der Türkei geheiratet und bin leider in der Türkei versichert und bin Schwanger kurz vor der Entbindung . Weiß jemand wenn ich in der Türkei entbinden sollte ob ich meinem Kind die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen kann? Also ich(Mutter) und Vater sind türkische Staatsbürgerschaft, aber wie oben beschrieben habe ich einen unbefristeten Aufenthaltstitel mit unbefristeten Niederlassungserlaubnid in und meinen Hauptsitz in Deutschland .
6 Antworten
Dein Kind müsste in Deutschland geboren werden, damit es die deutsche Staatsbürgerschaft erhält. Da du ein unbefristeten Aufenthaltstitel besitzt wäre die Erlangung der Staatsbürgerschaft für dein Kind möglich.
Eine andere - wahrscheinlich zu kurzfristige - Lösung wäre die Einbürgerung. Heißt du nimmst die deutsche Staatsbürgerschaft an. Dann würde dein Kind auch die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen können.
Ansonsten ist es eben nur verspätet, also nach Ablauf von einigen Jahren etc. möglich, dass dein Kind sich in Deutschland einbürgern lässt.
"ob ich meinem Kind die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen kann?"
Wenn es mit den Jahren die notwendigen Voraussetzungen für Staatsangehörigkeitswechsel mit sich bringt. Das ist normalerweise ab 18 mit Erwerbstätigkeit z.B, und wenn die letzten 6 Jahre durchgehend hier gelebt worden ist.
Als minderjährige/r besteht kein Anspruch auf deine deutsche Staatsangehörigkeit in der Konstellation
Wenn Du möchtest, dass Dein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit bekommt, komm zur Entbindung nach Deutschland. Wenn Deine Niederlassungserlaubnis noch gültig ist, wird das Kind mit der Geburt deutsch und kann beide Staatsangehörigkeiten behalten, wenn es in Deutschland aufwächst. Andernfalls kann es die deutsche Staatsangehörigkeit behalten, wenn es sich bis zum 23. Lj. dafür entscheidet und die türkische Staatsangehörigkeit aufgibt.
Wenn Dir die Sache wirklich wichtig ist, musst Du halt die Entbindung privat bezahlen. Die Kosten können sehr unterschiedlich sein, frag also vorher nach.
Wenn Du wirklich sicherstellen willst, dass Dein KInd deutsche/r Staatsbürger/in wird, müsste es jedenfalls in Deutschland geboren sein. Aber selbst dann klappt das nur, wenn Du oder der Vater bereits seit 8 Jahren rechtmäßig (also mit Aufenthaltserlaubnis) leben.
Wenn Du Dich einbürgern lässt, kannst Du die ganze Familie "mitnehmen", d.h. die Einbürgerung gilt dann auch für Deinen Ehemann und Deine Kinder. Wo die Kinder geboren sind, spielt dann keine Rolle.
Wenn du die deutsche Staatsbürgerschaft aufnimmst, dann bekommen deine Kinder diese auch.
Auf Antrag, das ist nur ein Kreuzchen im Einbürgerungsantrag.