Doppelte staatsbürgerschaft?
Hallo Leute :)
Ich habe bisschen recherchiert und wollte fragen, ob ich es jetzt richtig verstanden habe, dass es nicht mehr verpflichtend ist, sich für eine staatsbürgerschaft zu entscheiden, wenn man 2 besitzt?
Es soll ja mal das Gesetz gegeben haben, dass wenn man sich bis zum Alter von 18-23 Jahren nicht entscheidet, die deutsche staatsbürgerschaft automatisch aberkannt wird (wenn man danach nicht Staatenlos ist). Wie sieht das in der momentanen situation aus? Muss ich das immer noch machen oder kann ich beide behalten?
Und eine extra frage: wisst ihr bei wem man anrufen kann, um generell fragen bezüglich der staatsbürgerschaft zu klären? Würde mir echt weiterhelfen :D
Achja: ich bin in Deutschland geboren und aufgewachsen.
Lg
2 Antworten
Was du meinst, ist die Optionspflicht nach StAG § 29. Diese betrifft nur Personen mit auslaendischen Eltern, die ihre deutsche Staatsangehoerigkeit durch Geburt in Deutschland nach dem 31.12.1999 oder bei Geburt in Deutschland zwischen dem 1.1.1990 und dem 1.1.2000 durch "Nachmeldung" bis zum 31.12.2000 erworben haben.
Bis vor einigen Jahren unterlagen alle der oben beschriebenen Personen dieser Optionspflicht. Inzwischen wurde das Staatsangehoerigkeitsgesetz aber dahingehen geaendert, dass der Optionspflicht nur noch die Personen unterliegen, die nicht als in Deutschland aufgewachsen gelten.
Du bist aber in Deutschland aufgewachsen und unterliegst dieser Optionspflicht somit nicht.
Danke dir! Eine echt hilfreiche Antwort!
Anlaufstelle ist die Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitsbehörde des jeweiligen Wohnorts beziehungsweise der Gemeinde.
Leider sind manche auf der verlinkten Seite gegebenen Infos falsch. Besonders bezueglich der angeblich bis 2014 bestandenen Optionspflicht bei in Deutschland geborener Personen mit einem deutschen und einem auslaendischen Elternteil. Fuer diesen Personenkreis gab es naemlich nie eine Optionspflicht.
Ah perfekt, danke dir.