Doppelte Miete während Studium- ALG2 und Bafög?
Hallo,
also mein Problem sieht so aus:
Derzeit bin ich noch Studentin im Bematenverhältnis, höre aber mangels gesundheitlicher Eigung auf. Da ich aber erstmal gesund werden möchte (psychische Erkrankung) , werde ich ein Jahr oder 1/2 pausieren. Ich bekomme weder ALG I (Bemate zahlen keine Arbeitslosenversicherung) noch Krankengeld (seit dem 1.1.09 bekommen freiwillig gesetzlich versicherte kein Krankengeld mehr). ICh werde also wahrscheinlich ALG 2 beziehen.
Nun meine Frage: Ich will danach ein Studium aufnehmen und in eine andere Wohnung ziehen. Ich wohne derzeit mit meinem Lebensgefährten zusammen. Wenn ich nächstes Jahr dann studiere, muss ich in eine andere Stadt ziehen. Wir wollen aber unseren Erstwohnsitz behalten, da mein Lebensgefährte hier arbeitet und unser sozialer Mittelpunkt ist. Ich bin U25, kann aber nicht zurück zu meinen Eltern, weil sie der Auslöser mienr Erkankung sind. Bekomm ich dann beides? Mein Bafög reicht ja nicht aus und ich muss ja beides zahlen und essen würde ich auch gerne noch...
Danke für eure Antworten
GerMi4 Antworten
Beschränke mich aufs BAföG:
Es gibt einen pauschalen Bedarfssatz für nicht bei den Eltern lebende Studierende. Mit dem muss die Miete bestritten werden. Mehr ist schon von Gesetzes wegen nicht vorgesehen (Bei HartzIV bin ich sehr, sehr skeptisch, aber das ist nicht meine Domäne).
Mal was anderes: Ich vermute sehr stark, dass Du in einer anderen Fachrichtung studieren wirst, so dass das fürs BAföG-Amt ein Fachrichtungswechsel sein dürfte (§ 7 Abs. 3 BAföG). Hast Du mit dem neuen BAföG-Amt - ein Studentenwerk, in RP die Hochschule - mal geklärt, ob Du trotz des Fachrichtungswechsels Förderung bekommen kannst? Falls nicht, kannst Du eine sog. Vorabentscheidung nach § 46 Abs. 5 BAföG beantragen.
Falls doch, sieh meinen Hinweis bitte als obsolet an. :)
ich versteh glaub ich nicht die ganz das Problem... würd dir aber gern helfen.
also es geht darum, ob du nach dem 1 Jahr Pause (wenn du das studium beginnst) irgendwie die wohnung mit deinem Freund und dann noch deine Wohnung am Studienort (da du zwei Wohnsitze dann nach deiner Meinung brauchst) finanziert bekommst?
hab ich die grundfrage erstmal richtig verstanden?
achso okay. mich haben die ganzen infos wegen krankheit, beamtenstatus und alg II verwirrt, deswegen hab ich lieber nachgefragt.
also wenn du student bist (dann in 1 jahr) ist nur noch ggf. das bafög-amt zuständig. hartz4 gibt es dann nicht mehr. Die zwei wohnungen "musst" du nicht zahlen, du "willst" sie beide haben. Und zwischen "müssen" und "wollen" liegen welten, gerade beim bezug von sozialleistungen. die zwei wohnungen sind also in dem fall dann dein ganz persönliches vergnügen und wird nicht finanziert.
Da musst du eine alternative finden. entweder nur eine wohnung oder die zweite miete alleine erwirtschaften.
dein freund kann doch einfach in eine kleine wohnung ziehen und du kannst am wochenende einfach dort bei ihm schlafen? wäre das keine option? dein freund kann die wohnung für euch beide wohl nicht bezahlen, oder?
wer sagt denn auch, dass du unbedingt wegziehen musst? hast du schon einen platz? wie weit ist das denn entfernt?
wir wohnen am bodensee und da sind die mieten eh schon hoch...wir haben verhältnismäßig eine günstige wohnung...
alleine wird er das nicht finanzieren können und die Konstanzer Uni bietet keine Alternativen zu meinem gewünschten Studiengang...
Platz habe ich noch nicht, weil ich erst mal in die Klinik soll. Das problem ist, dass ich mich übernommen habe und deshalb rät mir mein Arzt keinen Nebenjob zu machen....
also zwei wohnungen werden auf keinen fall finanziert.
kann er sich nicht einfach eine kleinere wohnung suchen? wenn du mit dem studium fertig bist könnt ihr euch ja wieder gemeinsam eine größere wohnung suchen?
du bist ja eh nur das WE bei ihm.
also nur mit bafög ist schon eine kleine wohnung schierig zu finanzieren. wenn du dann noch miete für deinen freund abgeben musst, dann wird das so nicht klappen...
Bekommst du BAföG, könntest du ggf, Anspruch auf Zuschuss zu den ungedeckten Mietkosten nach § 27 Abs. 3 SGB II haben, wobei allerdings der Verweis auf § 22 Abs. 5 SGB II zu beachten wäre. Was ganz sicher nicht gezahlt werden wird, ist ein Zuschuss zu den Mietkosten beider Wohnsitze.
Bist du nicht erwerbsfähig, kämen möglicherweise noch unterhaltsrechtliche Fragen zum Tragen oder ggf. Leistungen nach dem SGB XII.
Nein. Man bekommt nicht beides. Du könntest dir aber am Studienort ein günstiges Zimmer suchen und die andere Wohnung mit deinem Freund teilen.
die aktuelle OWhnung kostet michja schon 325€ plus noch ein Zimmer und ich kann betteln gehn....
Tja, ich denke, viele Hartz-IV-Bezieher hätten da so ihre Wünsche...
Ja, einige würden mit Sicherheit gerne Studieren, wenn ihre 1€ Jobs dass zulassen würde. :-)))
ja genau ...wir wollen halt doch iwie zusammen wohnen aber er kann halt nich umziehen