Doppelbestrafung bei Verkehrsverstößen zulässig?
Hallo!
Mich hat es letzen Monat im Straßenverkehr voll erwischt: Hatte es sehr eilig und schon ist es passiert: 1. geblitzt (10 km/h zu schnell) und gleich danach 2. auch noch bei ROT über die Ampel gefahren.
Nun habe ich eine Anhörung bekommen, in der ich zu der Geschwindigkeitsüberschreitung Angaben machen soll/kann; der Ampelverstoß wird zwar auch erwähnt, wird mir aber noch nicht in der Anhörung "vorgeworfen".
Kann ich für beide Sachen zur Rechenschaft gezogen werden oder nur für ein Delikt?
Habe leider keine Rechtsschutzversicherung, daher bitte ich euch, mir mit Rat und Tat zur Seite zu stehen!!!
DANKE
2 Antworten
Die Bußgeldstellen/Verfolgungsbehörden sind berechtigt, jede Ordnungswidrigkeit nach deren Ermessen zu ahnden und auch zu vollstrecken. Ich denke du wirst für beide Verstöße zur Rechenschaft gezogen, wie es sich auch gehört. Das ist dann die höhere Gerechtigkeit, für beispielsweise solche Personen wie mich, die sich immer korrekt an die StVO (Straßenverkehrsordnung) hält.
Haben dir die Antworten nicht gepasst ?
https://www.gutefrage.net/frage/doppelbestrafung-bei-verkehrsverstoessen