Doppelbestrafung bei Verkehrsverstößen?
Hallo! Ich hatte diesen Monat einen schlechten, als ich mit meinem Auto unterwegs war: Erst wurde ich geblitzt (10 km/h zu schnell) und zwei Sekunden später noch mal, weil eine Ampel schon rot war. Jetzt kam eine Anhörung, in der ich mich zur Geschwindigkeitsüberschreitung äußern soll, die rote Ampel wurde zwar auch als Verstoß mit angeführt, aber keine Äußerung dazu verlangt. - Was soll ich machen? Wenn ich das Zu-schnell-fahren zugebe, ist die Sache damit erledigt oder kann ich doppelt bestraft werden? Habe leider keine Verkehrsrechtsschutzversicherung!
7 Antworten
Das könnte man besser einschätzen, wenn du das Schreiben hier anonymisiert eingestellt hättest oder zumindest die wesentlichen Teile wörtlich wiedergegeben hättest.
Bei 2 Sekunden Abstand und aufgrund der Tatsache, dass ein Rotlichtblitzer immer zweimal blitzt, würde ich Tateinheit annehmen. Allerdings wird dabei eigentlich der höherwertige Verstoß geahndet, also das Rotlicht.
Mit welchem Wortlaut wurde der Rotlichtverstoß mit angeführt?
Wie hoch ist die Strafe?
Wieso doppelt? Du bist zuerst zu schnell und dann über eine rote Ampel gefahren, das sind zwei unterschiedliche Dinge.
Du wirst nicht doppelt bestraft, sondern wenn dann für jeden Verstoß (Geschwindigkeitsübertretung und Rotlichtverstoß) separat.
Es kann aber sein, dass sich das "strafverschärfend" auswirkt, da du gegen mehrere "Regeln" verstoßen hast.
Ich würde mal Raten den Anhörungsbogen wegzuwerfen .
Bis jetzt geht die Behörde davon aus , das du die OWIs fahrlässig begangen hast .
Schreibst du irgendetwas könnte man von Vorsatz ausgehen und das Bußgeld verdoppelt sich .
Ansonsten kann man sich nur AntonAntonsen anschließen . Der Geschwindigkeitsverstoß ist im Verwarnungsgeldbereich , hier erfolgt keine Anhörung .
Vermutlich wird dir Tatmehrheit vorgeworfen . aber das ist Rätselraten !
Selbstverständlich bekommst Du für die beiden getrennt begangenen Ordnungswidrigkeiten jeweils die dafür vorgesehene Bestrafung. Das hat nichts mit doppelter Bestrafung zu tun. Obwohl, wenn man dir nachweist, das der Grund deiner überhöhten Geschwindigkeit ist, das Du noch schnell bei Gelb rüber wolltest, dann könnte sich das für den Rotlichverstoß vorgesehene Bussgeld wegen Vorsatz verdoppeln. Insofern hättest Du mit Doppelbestrafung recht.