Doppelbesatzung
Nach einer Ruhezeit von 9 Stunden bin ich 3 Stunden alleine gefahren, dann stieg ein zweiter Fahrer dazu. Welche Regelung bezüglich der Schichtzeit usw gilt denn nun. Wann muss ein zweiter Fahrer zusteigen damit es als Mehrfahrerbetrieb gerechnet werden darf. Auf der Seite der BAG hab ich da wie in vielen anderen Seiten auch nichts dazu gefunden.
2 Antworten
Hallo Siggi.
Nach spätestens einer Stunde muß der zweite Fahrer zugestiegen sein und seine Karte gesteckt oder Scheibe eingelegt haben, um dies als Zwei-Mann-Betrieb werten zu können.
Genauso beim Verlassen des Fahrzeugs, Fahrer Zwei darf frühestens eine Stunde vor Beenden des Zwei-Mann-Betreibs aussteigen, bzw. Fahrer eins darf nur eine Stunde länger fahren nachdem Fahrer Zwei ausgestiegen ist.
Stimmt. Da muß ich meine Antwort oben revidieren. Ich hab Dir noch was angehängt. In dem Zitat wurde auch das eine Stunde vorher aussteigen nicht erwähnt. Da hab ich was nicht genau gewusst.
Also, eine Stunde nachher zusteigen ist ok und dann bis zum Schluß beide Fahrer anwesend Pflicht.
Genau so stehts im Amtsblatt der EU (der nicht ganz markierte Link) hab mir das ausgedruckt ist echt Interessant was da so alles steht.
Ja, da gibt es noch mehr.
Zu den nationalen deutschen Vorschriften wie Arbeitszeitgesetz und Fahrpersonalgestz und Fahrpersonalverordnung gibt es noch die internationalen. Mal abgesehen vom internationalen AETR gibt es dann noch:
Die Verordnungen:
(EG) Nr. 561/2006
(EWG) Nr. 3820/85
(EG) Nr. 3821/85
(EG) Nr. 2135/98
und die Richtlinien:
Richtlinie 2006/22/EG
Richtlinie 2002/15/EG
Eine der genannten dürfte auch Dein Link sein. Hab ich alle in Druckform vor mir, Links kann ich Dir dazu leider nicht geben, dürften aber leicht zu googlen sein.
Definition des Begriffes Mehrfahrerbetrieb.
Quelle: Lenk- und Ruhezeiten - Leitfaden für die Praxis. Handbuch aus dem Hendrisch-Verlag
Folgende Erklärung:
"Mehrfahrerbetrieb" bezeichnet den Fall, in dem während der Lenkdauer zwischen zwei aufeinander folgenden täglichen Ruhezeiten oder zwischen einer täglichen und einer wöchentlichen Ruhezeit mindestens zwei Fahrer auf dem Fahrzeug zum Lenken eingesetzt sind. Während der ersten Stunde des Mehrfahrerbetriebs ist die Anwesenheit eines anderen Fahrers oder anderer Fahrer fakultativ, während der restlichen Zeit jedoch obligatorisch.
Hallo Siggi. Kann da Rainer nur zustimmen. Der zweite Fahrer muss spätestens nach einer Stunde zugestiegen sein. Die maximale Schichtzeit beträgt dann 21 Stunden + 9 Stunden Ruhezeit ab Arbeitsbeginn.
Warum das so blöd geregelt ist, konnte mir noch keiner sagen, weil es nicht praxisfreundlich ist.
Hast Du z.B. 2 Züge vom Bodensee nach Rostock brauchst Du 4 Fahrer, obwohl 3 eigentlich reichen würden. :-(
immer abwechseln nächstes mal bist du wieder mit der HA dran :-)))))
Passt schon. Der Rainer hat ja vor mir geantwortet und wie immer, richtig und hilfreich. :-)
Grüß dich
Genau der Meinung war ich auch, aber am Autohofstammtisch gab es dazu heute Mittag mächtige Diskusionen. Hab im Netz weiter gesucht und doch noch was gefunden. Demnach darf in der ersten Stunde der zweite Mann fehlen aber nach verlassen des Fz darf der erste Fahrer nicht mehr weiter fahren. Oh je da hab ich wohl viel falsch gemacht, drei Stunden alleine statt einer und in der zweiten Schichtzeit 45 Minuten alleine nach Hause gefahren. Muss wieder 28 Tage zittern.!!! http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2006:102:0001:0013:DE:PDF Der Link ist nicht ganz markiert musst ihn halt rein kopieren :-))