Wie lange darf ein LKW fahrer arbeiten?
Guten Tag Ich habe einen neuen Berufszweig eingeschlagen und bin seid kurzem LKW fahrer. In meinem Vertrag steht das ich Gehalt bekomme aber es steht nirgends wie lange ich arbeiten muss. Nun wollte ich wissen ob ich so lange arbeiten muss bis schluß ist? Wir fangen morgens halb sieben an da fahre ich eine halbe stunde mit dem lkw dann werde ich beladen dies dauert auch eine halbe stunde, dann fahre ich wieder eine halbe stunde wo ich abkippen kann. Das mache ich den ganzen Tag. Nun frage ich mich wann muss ich die erste Pause machen (ich fahre noch mit scheibe) und wie lange darf ich eigentlich arbeiten, da das stehen ja nicht als fahren gilt?
3 Antworten
Ich danke euch für die schnellen Antworten.
Alles sehr kompliziert finde ich.dann kommt meine erste Woche mit Täglich 12 stunden also nicht so ganz hin, auch wenn ich nur 4 stunden davon fahre!?
Dies wird ja auf der scheibe aufgezeichnet, kann es da durch Polizei oder BAG auch Probleme geben?
Hier hast Du schon mal einen Überblick über die zulässigen Arbeitszeiten ohne Einrechnung der Pausen / Ruhezeiten ) für LKW-Fahrer. http://www.bag.bund.de/DE/Navigation/Rechtsvorschriften/Arbeitszeitregelungen/arbeitszeitregelungen_node.html;jsessionid=CD8EDF5F2BF30AF3A3AFCC9A7686E20D.live2051. Weitere Links zum Thema findest Du auf dieser Seite ebenfalls. Ganz unten u.A. der Link zu den Lenk- und Ruhezeiten
Laut Fahrpersonalverordnung (EU-Sozialvorschriften) darfst Du eine "Schichtzeit" (ich weiß, den Ausdruck gibt es nicht mehr...) von 15 Stunden haben. Das heißt, Du musst innerhalb von 24 Stunden eine zusammenhängende Pause von mindestens neun Stunden haben. Nach spätestens 4 Stunden und 30 Minuten musst Du eine Pause (Lenkzeitunterbrechung) von 45 Minuten einhalten. Diese darfst Du nach eigenem Gutdünken splitten. Erst (z.B. nach drei Stunden) 15 Minuten und nach spätestens 4,5 Stunden 30 Minuten.
Wichtig ist, daß Du die Reihenfolge 15 Minuten und dann 30 Minuten einhältst. Andersrum zählt sonst die zweite Lenkzeitunterbrechung nicht.
Soweit zum EU-Recht.
Nach deutschem Arbeitszeitgesetz musst Du nach spätestens sechs Stunden Arbeit eine Pause von mindestens 30 Minuten einhalten, es sei denn, Du arbeitest mehr als neun Stunden an diesem Tag. Dann muss die Pause mindestens 45 Minuten dauern. Deine tägliche Arbeitszeit darf dabei acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann in Ausnahmen auf zehn Stunden ausgeweitet werden. Im Vier-Monats-Mittel darf sie aber im Durchschnitt acht Stunden nicht überschreiten.
So, jetzt ist es an Dir, diese beiden widersprüchlichen Gesetze in Einklang zu bringen, wobei man sagen muss, daß EU-Recht (15 Stunden Schicht) über nationalem Recht steht. Die Arbeitszeit kann aber bei einer Betriebskontrolle durch die Behörden kontrolliert und sanktioniert werden, genauso wie die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten (Fahrpersonalverordnung) auf der Straße durch die Polizei und das BAG kontrolliert werden.
Willkommen im Klub! :-D