Dienst Uniform mit nach Hause nehmen?
Mal eine Frage
Wir bekommen von AG Arbeitskleidung gestellt.Ich ziehe mich immer Zuhause um und fahre dann zur Arbeit.Jetzt möchte der AG das diese Sachen im Spind bleiben und wir uns vor und nach der Arbeit umziehen.Also die Sachen nicht mit nach Hause nehmen.
Ich müsste dann ja immer eher kommen und länger bleiben, weil ich mich umziehen muss.Darf er das??
4 Antworten
Ja. Oft wollen verschiedene Arbeitgeber nicht das ihr Personal die Arbeitskleidung schon zuhause anzieht da du sie dann streng genommen noch außerhalb der Arbeit trägst. Ich weiß jedoch nicht ob du nun eher kommen musst oder deine Kleidung in der Arbeitszeit anziehen darfst.
Ja, er darf die Weisung erlassen - dann gilt Umziehen etc aber als Arbeitszeit (und Du musst entsprechend nicht früher kommen resp. länger bleiben).
Urteil des Bundesarbeitsgerichts ... Habe der Arbeitgeber aber eine Weisung ausgesprochen, wonach Arbeitnehmer sich im Betrieb und nicht schon zu Hause umziehen sollen, müsse er diese Zeit auch vergüten.
Das BAG hat die Vergütungspflicht nicht nur für die Zeit, die für das An- und Ablegen der Arbeitskleidung erforderlich ist bejaht, sondern auch für das Zurücklegen der damit verbundenen innerbetrieblichen Wege. ...
Die Umkleidezeit ist individuell festzustellen. Es zählt also die Zeit zur Arbeitszeit, die der einzelne Beschäftigte unter Ausschöpfung seiner persönlichen Leistungsfähigkeit für das Umkleiden benötigt.
Leider fehlt uns die Branche in der du arbeitest, grundsätzlich darf dass die Arbeitgeber natürlich dies muss aber je nach Beruf auch vergütet werden. Das bedeutet viertel Stunde für umkleiden und duschen
Ja. Das darf er.