Unterhalt für volljährige Tochter bei abgebrochener Lehre?

7 Antworten

Ab 18 gibt es nur noch Unterhalt wenn sie eine Ausbildung macht. Ein Abbruch ist legitim. Aber muss sich so schnell wie möglich um eine neue Ausbildung suchen. MAX. gibt es 4 Monate überbrückung Zeit. Die eigentlich nur zwischen Schule und Ausbildung gelten. Nach Abbruch muss sid ihren Lebensunterhalt durch eigene Arbeit verdienen. Wenn sie Gesund ist, kann man das von ihr verlangen einer Tätigkeit nachzugehen. Fragt nochmal beim Anwalt nach.

Hat sie schon eine andere Lehrstelle (ab August/September)?

Dann könnte das als Übergangszeit und Neuorientierung gelten und er müsste möglicherweise zahlen.

Sie hat noch nichts? Dann ist der Anspruch verwirkt, bis sie NACHWEISLICH wieder in Ausbildung ist. Dann kann das volljährige Kind darauf verwiesen werden, sich in der Zwischenzeit selber zu unterhalten... Helferjobs in der Zeitarbeit sind zB sehr kurzfristig zu haben! Geht oft so: Montags bewerben, Dienstags mit ZA-Firma beim Kunden vorstellen, am Mittwoch anfangen... wobei Schritt 2 bei Helferjobs oft sogar weg fällt und man direkt hinzitiert wird zum Einsatzort!

Ab zum Anwalt und beraten lassen. Außerdem muss da mehr kommen als eine SMS. SCHRIFTLICH darf es schon sein, und bitte mit Nachweisen!

Rebitaan 
Beitragsersteller
 31.03.2016, 10:24

Sie schreibt sie hofft eine neue Lehrstelle bis Sept. zu finden. Ich bin auch der Meinung dass der Anwalt sein muss. Zusätzlich denken wir dass sie nur hin schmeißt um näher zu ihrem Freund zu ziehen...

Dea2010  31.03.2016, 13:07
@Rebitaan

Sie hofft.... ist keine belastbare Tatsache. Fakt ist: Sie hat hingeworfen ohne was Neues in Aussicht zu haben. Damit kann sie keine "Übergangszeit" in Anspruch nehmen, der Anspruch ist verwirkt.

Erst wenn sie etwas Neues hat (Lehrstelle), lebt der Unterhaltsanspruch wieder auf.

Bis dahin ist nix mit Papas Kohle, da darf sie selber schaffen gehen!

Eltern sind Verpflichtet, die Erstausbildung ihres Kindes zu finanzieren. Diese soll den Begabungen und Neigungen des Kindes entsprechen. Stellt sich heraus, dass dem nicht so ist, wird dem Kind eine Orientierungsphase zugestanden, sodass weiter Unterhalt gezahlt werden muss. Auch während der Ausbildung kann er unterhaltspflichtig sein.

Allerdings finde ich persönlich, dass ein guter Vater sein Kind nicht nur emotional, sondern auch finanziell so gut ihm möglich unterstützen sollte und zwar nicht nur, weil es rechtlich vorgeschrieben ist...

Rebitaan 
Beitragsersteller
 31.03.2016, 09:22

Die persönliche Ebene setzt meines Erachtens einen höflichen Umgang miteinander voraus... In diesem Fall wurde er per SMS von ihr informiert in der auch gleich die neueste Düsseldorfer Tabelle eingefügt wurde. Nicht sehr nett

Judethepink  31.03.2016, 09:39
@Rebitaan

Ich kann und will das persönliche Verhältnis der beiden nicht beurteilen. Auch wenn er oder du ihr Verhalten nicht prickelnd findet, seid ihr ja die "Erwachsenen" und hoffentlich auch reiferen Personen. Sprecht einfach mit Ihr darüber.

Garfield0001  31.03.2016, 14:33

man sollte auch die Mütter in dieser Pflicht nicht vergessen

nein muss er  nicht. unterhalt ist nur fällig wen Kind in Ausbildung oder Schule ist. Das auch nur in der Erstausbildung. Wenn sie also nicht in Ausbildung ist, wird auch kein Unterhalt fällig.

In aller Regel nein. Während der Ausbildungssuche besteht kein Unterhaltsanspruch. Hat sie eine Lehre gefunden, dann kann der Unterhaltsanspruch gegen die beiden Eltern aber wieder aufleben.