Überholen, wenn Linie bereits durchgezogen?
Wenn ich auf einer Land- oder Bundesstraße unterwegs bin, im normalen Bereich (gestrichelte Linie) zum Überholen ansetzte und die Linie währenddessen durchgezogen wird, ist das dann erlaubt?
Ich ordne mich also erst wieder ein, wenn bereits Überholverbot gilt.
Eigentlich logisch, dass man das darf, aber theoretisch ist in dem Bereich ja das Überholen nicht erlaubt...
3 Antworten
Nein, es ist nicht erlaubt. Wenn Du siehst, dass die durchgezogene Linie anfängt und Du den Überholvorgang bis dorthin nicht abschließen kannst, darfst Du ihn erst nicht beginnen.
Wenn Du es zu spät bemerkst, musst Du natürlich trotzdem über die durchgezogene Linie auf Deine Spur wechseln und nicht denken "ich darf die Linie nicht überfahren, muss also jetzt auf der Gegenspur bleiben, bis die Linie wieder unterbrochen wird", aber ich denke mal das ist logisch. ;-)
Ja, insbesondere in Gefahrensituationen darfst Du natürlich unter gewissen Umständen Regeln missachten, insbesondere wenn Du dadurch einen Unfall vermeidest.
Wenn Du z. B. einem Hindernis auf Deiner Spur ausweichen musst, darfst Du zu diesem Zweck natürlich auch eine durchgezogene Linie überfahren, sofern das gefahrloser ist, als auf der Spur zu bleiben (z. B. wenn Du vor dem Hindernis nicht mehr anhalten könntest oder wenn Du so stark bremsen müsstest, dass der Hintermann Dir drauf fahren würde). Sonst könnte man statt der Linie ja eine Leitplanke hochziehen, da würde dann garantiert niemand drüber fahren. ;-)
Du darfst NICHT über die durchgestrichen linie fahren also wenn du dann beim wieder einscheren darüber musst ist das verboten dann musst du vorher schaun ob du das noch schaffst sonst musst du halt hinter dem bleiben
Okay - vielen Dank für die schnelle Antwort! :-)
es ist nicht erlaubt
Die Frage wurde bereits beantwortet und mit hilfreichster Antwort versehen, aber trotzdem danke für deine Antwort.
Vielen Dank für die schnelle und kompetente Antwort! Mir war das von der Fahrschule noch im Kopf, dass man die Linie auf KEINEN FALL überfahren darf... aber hätte ja sein können, dass es da doch Ausnahmen gibt. ;-)