Wann muss ich blinken?
Folgende Situation: Eine Fahrbahn verläuft zunächst geradlinig, dann nach links. Dazu besteht aber die Möglichkeit sie weiterhin geradlinig zu befahren (andere Fahrbahn, durch Markierungen getrennt). Wann muss ich blinken? Wenn ich auf meiner Fahrbahn bleibe folge ich ja eigentlich dem Straßenverlauf und obwohl ich nach links fahre muss ich nicht blinken in dem Fall oder? Und wenn ich geradeaus weiterfahre müsste ich rechts blinken? Das verwirrt mich total. Und was bedeutet es in dem Fall wenn der Fahrlehrer nichts sagt? Bedeutet es dann geradeaus oder der Fahrbahn folgen (also links)?
5 Antworten
Offiziell heißt der Blinker "Fahrtrichtungsanzeiger" - damit soll man die Fahrtrichtung anzeigen und nicht, ob man dem Verlauf einer "Hauptstraße" folgt oder nicht
- Wenn Du der "Hauptstraße" nach links folgst, änderst Du die Fahrtrichtung und musst links blinken.
- Wenn Du geradeaus fährst, änderst Du die Fahrtrichtung nicht und brauchst nicht zu blinken. (Ich selber würde in diesem Fall aber trotzdem rechts blinken, weil außer Dir leider auch viele andere Leute mit der Blink-Regelung bei abknickender Vorfahrt Probleme haben und ohne Blinken glauben könnten, ich würde der Vorfahrtstraße folgen wollen.)
Ich nehme mal ganz stark an, dass es an dieser Stelle auch eine Ausschilderung gibt, wie sie das angehängte Bild zeigt - wenn das nicht so ist, bitte ich um eine genauere Beschreibung der Situation, denn dann könnte meine Antwort falsch sein ...
Wenn es noch eine Einmündung von "richtig rechts" gibt, ist das eine andere Situation, und dann würde ich auch wirklich nicht blinken - dann das könnte dann zu Missverständnissen führen, da gebe ich Dir Recht.
Zusammengefasst:
- Gibt es nur zwei Möglichkeiten, weiter zu fahren, würde ich für beide Möglichkeiten "entsprechend" blinken.
- Gibt es drei Möglichkeiten, weiter zu fahren, blinke ich für die "rechte" und die "linke" Möglichkeit, für die "mittlere" aber nicht.
(andere Fahrbahn, durch Markierungen getrennt)
Dies betrifft ja die Fahrbahn, die geradeaus führt. Das aber heisst, dass "der Fahrbahn folgend" nach links führt. Treffen meine Aussagen zu, dann müsstest Du blinken, wenn Du geradeaus fährst, also, wie wenn Du in die Ausfahrt einer Autobahn fährst.
Ein Blinker ist ein Richtungsanzeiger und kein "Vorfahrtstraßenanzeiger".
Das heißt, wenn Du die Richtung änderst, musst Du unabhängig vom Verlauf der Vorfahrtstraße blinken.
Wenn der Fahrlehrer nichts sagt, bleibt man normalerweise auf der Vorfahrtstraße. So war es zumindest in der Fahrschule, die ich besucht habe - das kann aber von Fahrschule zu Fahrschule anders sein. Dazu befragst Du am besten nochmals Deinen Fahrlehrer. Der kann Dir übrigens auch das Blinken in verschiedenen Situationen nochmals erklären.
Wenn du geradeaus weiterfahren möchtest musst du nicht blinken. Und wenn der Fahrlehrer nichts sagt dann ist es in dem fall nach (links) aber da musst Blinken
Kommt drauf an, ob es sich um eine abknickende Vorfahrtsstrasse handelt? Leider hast du das nicht verraten.
DH
Aber das mit dem "Rechts blinken" solltest Du lassen. Ich kenne einige Stellen, die in der beschriebenen Situation noch zusätzlich eine Einmündung von rechts haben. Wenn da nun einer ausfahren will, tut er es, wenn Du rechts blinkst, weil er nicht damit rechnet, daß Du geradeaus fährst. In diesem Fall hättest Du schlechte Karten... :-(