deutsche einbürgerung trotz alg2
Hallo, Brauche dringend Antworten danke im Voraus.
Also bin 20 Jahre alt habe ein Kind, sie hat den deutschen Pass. Mein Mann ist zurzeit im Militär. Ich beziehe zurzeit Alg2 bin im Elternzeit. Kann ich totz der Alg2 den deutschen Pass kriegen?
3 Antworten
Wichtig: Die Inanspruchnahme anderer Sozialleistungen (z. B. Arbeitslosengeld I, Wohngeld, BAföG) steht dem Anspruch auf Einbürgerung nicht entgegen.
Quelle :
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/StatischeSeiten/Breg/IB/Einbuergerung/ae-anspruchseinbuergerung.html
Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Arbeitslosengeld II (Hartz IV) oder Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch bestreiten gem. § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 StAG
Der Antragsteller darf keine Leistungen nach dem SGB II, also Hartz IV, oder Leistungen nach dem SGB XII, also Sozialhilfe, empfangen.
Hiervon gibt es jedoch eine Ausnahme:
Antragsteller erfüllen dann trotzdem die Voraussetzungen für die Einbürgerung, wenn sie die Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII nicht selbst verursacht haben bzw. nicht zu vertreten haben gem. § 10 Abs. 1 Nr. 3 Fall 2. Das sind Fälle wie:
staatliche Leistungen während der Schulausbildung, der Ausbildung und des Studiums,unverschuldeter Arbeitsplatzverlust durch bspw. betriebsbedingte Kündigung und ernsthafte Bemühungen um eine neue Arbeitsstelle,besondere familiäre und persönliche Situation (bspw. kleine Kinder, die betreut werden müssen oder Krankheiten), wodurch der Lebensunterhalt nicht vollständig oder gar nicht bestritten werden kann.
Andere Sozialleistungen, die von dem Antragsteller bezogen werden, sind nicht für die Einbürgerung problematisch. D.h. sie stehen der Einbürgerung nicht im Wege. Das können folgende staatliche Leistungen sein:
BAföG,Arbeitslosengeld I,Erziehungsgeld oderWohngeld.
Wichtig: Die Inanspruchnahme anderer Sozialleistungen (z. B. Arbeitslosengeld I, Wohngeld, BAföG) steht dem Anspruch auf Einbürgerung nicht entgegen.
Quelle :
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/StatischeSeiten/Breg/IB/Einbuergerung/ae-anspruchseinbuergerung.html
Hallo canim2156, keine Sorge, der Bezug von Arbeitslosengeld II ist kein Grund, daß Dir eine Einbürgerung in Deutschland verwehrt wird, ich kenne einige Leute, die Hartz IV bezogen und dennoch den deutschen Paß bekamen. Du wirst für die Einbürgerung deutsche Sprachkenntnisse und Kenntnis der deutschen Kultur usw. nachweisen müssen, stell einfach bei den entsprechenden Behörden den Antrag. Ich drücke Dir die Daumen.