Einbürgerung nach 6 Jahren in der BRD
Hallo, ich möchte mich gerne nach 6 Jahren Aufenthalt in der BRD Einbürgern lassen. Ich besetze den Realschulabschluss mit der Note 4 in Deutsch. Zurzeit besuche ich die Fachoberschule Wirtschaft um die allgemeine Fachhochschulreife zu erwerben. Wäre eine Einbürgerung nach 6 Jahren möglich aufgrund die 4 in Deutsch. Im August 2013 fange ich eine Ausbildung bei der Bundespolizei. Meine aktuelle Note in Fach Deutsch auf der Fachoberschule ist 3. Meine Deutsch Lehrerin wäre bereit mir eine Zwischenbeurteilung zu geben wo drauf steht das meine aktuelle Note in Deutsch 3 ist.
3 Antworten
Voraussetzungen zur Einbürgerung Ist man nicht mit der Geburt Deutsche oder Deutscher, haben Personen einen Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Sie verfügen über ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland
**Sie leben seit mindestens acht Jahren gewöhnlich und rechtmäßig in Deutschland**
Sie sichern für sich und ihre Familienangehörige ohne Sozialhilfe und Arbeitslosengeld den Lebensunterhalt
**Sie verfügen über ausreichende Deutschkenntnisse**
Sie haben einen Einbürgerungstest über die deutsche Rechts- und Gesellschaftsordnung bestanden
Sie sind nicht wegen einer Straftat verurteilt
Sie bekennen sich zum deutsche Grundgesetz
Sie haben ihre alte Staatsangehörigkeit verloren oder geben sie auf
Von diesen Voraussetzungen gibt es Ausnahmen. Eine ist die Verkürzung der Lebenszeit in Deutschland von acht auf sieben Jahre, wenn ein Integrationskurs erfolgreich abgeschlossen wurde. Verfügt eine Person über besonders gute Deutschkenntnisse oder ist seit Jahren in Deutschland ehrenamtlich bei einer gemeinnützigen Organisation engagiert, verkürzt sich die Anzahl der gewöhnlich und rechtmäßig in Deutschland verbrachten Jahre auf sechs. Quelle: http://www.bundesauslaenderbeauftragte.de/einbuergerung.html
Da steht etwas von acht Jahren, die man in Deutschland leben sollte. Für eine Verringerung sind Deine Sprachkenntnisse vielleicht nicht ausreichend oder Du hast halt gemeinnützige Arbeit verrichtet.
Und wo ist jetzt deine konkrete Frage? Kannst du überhaupt bei der Bundespolizei anfangen, wenn du noch nicht die Deutsche Staatsbürgerschaft hast? Du solltest dich an kompetenter Stelle informieren.
Meine Frage wäre die Einbürgerung nach 6 Jahren möglich aufgrund der 4 in Deutsch.
6 Jahre bei anerkasnnter Flüchtling/Asylberechtigtem und nachhaltiger sicherung des Lebensunterhaltes.
oder bei besonderer intewgrativer Leistung (einfachste Möglichkeit nachweis sprachzertifikat B2 oder erweitertert Reala<bschluß mit deutschnote mindestens 3 an ner allgem,einbildenden schule erworben)