Deutsch-Chinesische Staatsbürgerschaft. Seit kurzem 18, muss ich die chinesische ablegen?
Hallo alle Miteinander.
Ich habe neben der deutschen Staatsbürgerschaft auch die chinesische, weil mein Vater Chinese ist. Allerdings habe ich weder zu ihm, noch zu Verwandten in China Kontakt.
Muss ich nun nach meiner Volljährigkeit, nach deutschen Recht, die chinesische Staatsbürgerschaft ablegen, um die deutsche behalten zu können?
Ich glaube nämlich mich zu erinnern, dass in der 11. Klasse behandelt zu haben.
4 Antworten
Hi,
bis 18 (bisher auch Chinesisch)
China lehnt Mehrstaatigkeit konsequent ab. Daher erwirbt ein außerhalb von China geborenes Kind chinesischer Eltern oder eines chinesischen Elternteils die chin. StA nur dann, wenn es ansonsten staatenlos wäre.
Inzwischen könnte sich aber einiges geändert haben,würde beim Consulat nachfragen:
China überlegt sich, doppelte Staatsbürgerschaft einzuführen Schlagwörter: China, Green Card, Staatsbürgerschaft,Übersee-Chinesen
China untersucht derzeit die Machbarkeit einer doppelten Staatsbürgerschaft für Übersee-Chinesen, sagte gestern ein hochrangiger Beamter. Zugleich soll der Mechanismus, welcher der amerikanischen "Green Card" entspricht, verbessert werden, um mehr hochqualifizierte Personen anzuziehen.
"Es handelt sich hierbei um ein politisch heikles Thema. Aber ich kann sagen, dass die zuständigen Ministerien daran sind, die Machbarkeit einer doppelten Staatsbürgerschaft zu überprüfen", sagte Wang Xiaochu, stellvertretender Minister für Humanressourcen und soziale Sicherheit bei der internationalen Talente-Messe CHINAOCS in Dalian in der nordostchinesischen Provinz Liaoning. Wang sagte dies auf die Frage, wie man es Auslandschinesen, die eine andere Staatsbürgerschaft angenommen haben, erleichtern will, in China Karrierechancen wahrzunehmen.
Quelle:
http://german.china.org.cn/china/2011-07/01/content_22903374.htm
mfg.das war 2011
wie schon von Mikkey richtig verlinkt,kannst du nach "deutschem Recht"beide Pässe(Staatsbürgerschaften)behalten,bei einer Einreise nach China,aber ev.nur den deutschen Pass benutzen,und bekommst den Chinesischen ev.hier nicht verlängert.(siehe oben).
Alles klar, danke für eure antworten soweit.
also ich habe vor ein paar tagen meinen ausweis aktualisieren lassen, weil ich gerade umgezogen bin und auf dem amt war eingetragen dass ich neben der deutschen auch die chinesische staatsangehörigkeit habe.
Gab es irgendwelche konsequenzen? Das musste ich heute nämlich auch...
Alles klar, danke. :)
Laut dem Artikel von bundesregierung.de muss ich mich auch gar nicht entscheiden.
Hei stehen ein paar verlässliche Infos:
Insbesondere aus den letzten Absätzen geht hervor, dass Du ohne Einschränkung auf die chinesische Staatsbürgerschaft behalten kannst. Es sei denn, das chinesische Recht steht dem im Weg. -> Frage beim chin. Konsulat.
Hier stehen ein paar Infos:
HTH
Die Daten vom Amt sind ja noch die alten Daten und das Amt, von dem Du den Personalausweis bekommst, hat auch damit absolut nichts zu tun.
Dafür ist ein anderes Amt/Behörde zuständig, welches weiß ich jetzt nicht genau, ggf. die Ausländerbehörde oder so.
Die Mühlen der Bürokratie arbeiten langsam. Wenn Du dich entscheiden musst, bekommst Du irgendwann Post dazu. Bis dahin ändert sich für dich nichts.