Wehrpflicht in Usbekistan, doppelte Staatsbürgerschaft?
Hallo!
Ein Freund von mir ist 32 Jahre alt und lebt seit er 10 ist in Deutschland. Neben der deutschen Staatsbürgerschaft besitzt er noch die alte usbekische. Nun würde er gerne in Russland Urlaub machen und hat Angst, am Flughafen eingezogen und nach Usbekistan ausgeliefert zu werden um den Wehrdienst zu leisten.
Die usbekische Staatsbürgerschaft braucht er nicht und würde sie gerne ablegen um reisen zu können. Wie geht man da vor, an wen wendet man sich? Soll er zu der usbekischen Botschaft? (Da die Botschaft praktisch usbekisches Gebiet ist, könnte er auch dort festgehalten werden?)
Danke Euch im Voraus!
2 Antworten
Da die Botschaft praktisch usbekisches Gebiet ist, könnte er auch dort festgehalten werden?
Botschaften sind NICHT extorriales Gebiet, auch Botschaften gehören zum Gebiet des Gastgeberlandes, also gilt auch deutsches Recht. Seine Staatsangehörigkeit kann man freiwillig ganz einfach abgeben. Er soll sich mal in der Botschaft melden
ich gebe zu, ich bin nicht sonderlich im Thema drin, was die Rückgabe von Staatsangehörigkeiten Ländern der ehemaligen Sowjetunion angeht. Dann muss man halt 1000 € zahlen, ich denke dass ist für den freund des FS einfacher zu verkraften als der Dienst
Es ist ja womöglich auch günstiger... Andererseits sehe ich aber auch keine Probleme, wenn er mit dem deutschen Pass nach Russland reist.
Natürlich kann er die Rückgabe seiner usbekischen Staatsangehörigkeit betreiben. Was dafür erforderlich ist und wie viel das kostet, muss man im Dialog mit der usbekischen Botschaft kleinarbeiten...
Ansonsten ist völkerrechtlich maßgeblich, mit welchem Pass er nach Russland reist. Tut er das mit dem Deutschen, haben ihn auch die Russen als deutschen Staatsbürger zu behandeln. Den dürfen sie wegen einer versäumten Wehrpflicht gar nicht an Usbekistan ausliefern.
Reist er da mit dem usbekischen Pass ein, interessiert sich kein Aas dafür, dass er auch deutscher Staatsangehöriger ist.
Grundsätzlich alles richtig, so einfach ist die Rückgabe einer Staatsangehörigkeit gerade bei ehemaligen Sowjetrepubliken aber nicht. Da können Kosten bis 1000 Euro entstehen...