Desto länger die Ermittlungen dauern , desto niedriger wird die endstrafe??

6 Antworten

Ermittlungen und Strafmaß sind zwei völlig verschiedene Vorgänge und haben nichts miteinander zu tun.

Wird durch die Ermittlungen eine Straftat bewiesen, fällt das Gericht ein Urteil, das sich an den vorhandenen gesetzlichen Vorschriften und den dazu ergangenen Urteilen orientiert.

Das Ergebnis längerer Ermittlungen kann aber sein, dass ein Schuldnachweis nicht ausreichend erbracht werden kann und dass das Verfahren im Zweifel eingestellt wird.

Nein. Was soll die Dauer der Ermittlung mit der Schwere der Tat zu tun haben?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ja, das der BGH eindeutig so entschieden.

Zur Entscheidung stand ein Fall wo 2,5 Jahre Haft ausgeurteilt waren.

Wegen der langen Verfahrensdauer bekam der Verurteilte 4 Monate Nachlass.

Jein, aus der Menschenrechtskonvention ergeben sich die Ansprüche auf eine rechtsstaatliche Verfahrensweise. In Strafverfahren gilt daher ein Beschleunigungsgebot.

Es sind natürliche alle Fakten zu ermitteln und abzuwägen, aber das ganze hat zügig zu erfolgen. Wenn der Staat bzw. seine Behörden und Gerichte dabei schludern oder es GRUNDLOS in die Länge ziehen, dann muss dies bei der Strafbemessung berücksichtigt werden.

Nein.

Chilloma 
Beitragsersteller
 21.02.2022, 13:55

begründe

NonNam  21.02.2022, 14:58
@PatrickLassan

Nein. Keine gesetzliche Norm. aber durchaus eine Rechtsprechung. Soll ich sie raussuchen?

PatrickLassan  21.02.2022, 14:59
@NonNam

Und was meinst du, ist § 121 StPO?