Desto länger die Ermittlungen dauern , desto niedriger wird die endstrafe??
Stimmt es wenn ein verfahren immer länger dauert , das die Strafe immer niedriger angesetzt wird für den jenigen ?
6 Antworten
Ermittlungen und Strafmaß sind zwei völlig verschiedene Vorgänge und haben nichts miteinander zu tun.
Wird durch die Ermittlungen eine Straftat bewiesen, fällt das Gericht ein Urteil, das sich an den vorhandenen gesetzlichen Vorschriften und den dazu ergangenen Urteilen orientiert.
Das Ergebnis längerer Ermittlungen kann aber sein, dass ein Schuldnachweis nicht ausreichend erbracht werden kann und dass das Verfahren im Zweifel eingestellt wird.
Nein. Was soll die Dauer der Ermittlung mit der Schwere der Tat zu tun haben?
Ja, das der BGH eindeutig so entschieden.
Zur Entscheidung stand ein Fall wo 2,5 Jahre Haft ausgeurteilt waren.
Wegen der langen Verfahrensdauer bekam der Verurteilte 4 Monate Nachlass.
Jein, aus der Menschenrechtskonvention ergeben sich die Ansprüche auf eine rechtsstaatliche Verfahrensweise. In Strafverfahren gilt daher ein Beschleunigungsgebot.
Es sind natürliche alle Fakten zu ermitteln und abzuwägen, aber das ganze hat zügig zu erfolgen. Wenn der Staat bzw. seine Behörden und Gerichte dabei schludern oder es GRUNDLOS in die Länge ziehen, dann muss dies bei der Strafbemessung berücksichtigt werden.
Nein.
Es gibt keine gesetzliche Norm, die eine Strafminderung vorschreibt, nur weil die Ermittlungen länger dauern. Lediglich die Länge der Untersuchungshaft ist gesetzlich festgelegt.
Nein. Keine gesetzliche Norm. aber durchaus eine Rechtsprechung. Soll ich sie raussuchen?
Und was meinst du, ist § 121 StPO?
begründe