Inwiefern unterscheiden sich Bundesbeamte von Landesbeamten?
Welchen Konkreten Unterschied gibt es zwischen einem Bundesbeamten und einem Landesbeamten? Was ist besser?
5 Antworten
Ganz einfach der eine wird vom Bund bezahlt (z.B. Soldaten, Bundespolizei) und der andere vom Land (z.B. Landespolizei, Feuerwehr etc)
Grundsätzlich ist es so, dass Bundesbeamte besser bezahlt werden als Landesbeamte und die werden besser bezahlt als Kommunalbeamte. Grundsätzlich sind alle Beamte und unterliegen dem BeamtStG sowie deren zusätzlichen Landesvorschriften.
MFG
Dafür verschlägt es den Kommunalbeamten niemals beruflich von Freiburg nach Bremerhaven oder Frankfurt an der Oder.
;-)
Informationen dazu findest Du in den einzelnen Gesetzen, also für Bundesbeamte in den Bundesbeamtengesetzen, und bei Landesbeamten in den entsprechenden landesbeamtengesetze.
bitte auch beachten - auch bei Kommunalbeamten treffen die entsprechenden landesbeamtengesetze zu.
Nachdem du ja schon nach entsprechenden Versetzungen gefragt hast, sollte man an 1. Stelle die Kommunalbeamten einordnen. 2. die Landesbeamten. 3. die Bundesbeamten.
Gruß
Hallo. Zu den ganzen Besoldungen und Zuständigkeiten solltest du wissen, dass ein Bundesbeamter sich verpflichtet, in der gesamten Bundesrepublik einsetzbar zu sein. Ergo, du kannst nach einer Ausbildung bspw. von Hamburg nach München versetzt werden. Mittlerweile wird versucht dem entgegenzuwirken, indem nach Bedarf zu Ausbildung eingestellt wird. Ist jedenfalls beim Zoll so geplant. Ich hoffe ich konnte dir ein wenig helfen.
Ähm ..
in einem Fall ist der Bund der Dienstherr, der Bundesminister ist zuständig, im anderen Fall ist das Land der Dienstherr, der Landesminister ist zuständig. Vielleicht haben Bundesgebäude Türen die nach Links und Landesgebäude Türen die nach rechts aufgehen, aber sonst?
Die Anpassung der Besoldung erfolgt meist eh ziemlich einheitlich .. na ja.. wenn Du als Bundesbeamter in Bayern tätig bist ist Dein Chef weiter weg, ein Grund warum der Papst nicht gern mit dem Flugzeug reist :)
in einem Fall ist der Bund der Dienstherr, der Bundesminister ist zuständig
hm.... also nach deinem Text zu urteilen, ist z.B. für die Bundesagentur der Arbeit ein Bundesminister der Behördenleiter ? Oder habe ich dich jetzt falsch verstanden ?
In Bayern sind es und ich denke in andern Bundesländer dann auch, die Landesarbeitsämter, also Sache des Landes. Hier in Bayern mit Sitz in München.
Das Spiel aber kann man endlos weiterspielen.. es gibt ja auch einen Bundesinnenminister und einen Innenminister des Landes.
In Sachen Jobcenter, Arbeitsamt oder wie auch immer man das heute nennen mag, ist es also Sache der Landesarbeitsämter, die sich im Übrigen auch so bezeichnen, auch dann wenn der Bundesminister die Zahlen vorlegt. Im Übrigen auch der Landesminister.
Die Kernaussage ist und bleibt, das Bundesdienststellen als obersten Dienstherren den Bundesminister haben und Landesdienststellen eben den Landesminister. Paradebeispiel Polizei, hier gibt es die Landespolizei mit ihren zig Dienststellen und eben auch die Bundespolizei, mit wohl sachlich unterschiedlichen Aufgaben. Letztendlich sind aber alles Polizisten. Anders gibt es einen Verteidigungsminister des Bundes, den man auf Landesebene wohl vergeblich suchen wird.
Bund: fürs gesammte Deutschland Land: nur für`s jeweilige Bundesland Und, was ist besser?
Wie kommst du auf diese Erkenntnis ?
Hast Du dafür eine Quelle ?