Der Mieter unter uns hat einen Wasserschaden an der Decke festgestellt. Jetzt muss unser Wand geöffnet werden, haben wir ein Anrecht auf Mieterleichterung?
Hallo Zusammen,
an einer Rohleitung die von dem Mieter unter uns zu uns in die Wohnung geht ist eine Leckage aufgetreten, nun hat der Hausmeister die Wand bei uns in der Wohnung geöffnet und gesagt, dass die Reparatur mehrere Tage dauert. Wer kommt jetzt für meine Urlaubszeit auf und kann ich irgendwelche Mietminderungen fordern?
Gruß Sebastian
4 Antworten
Wieso wird bei Dir die Wand aufgebrochen? Ist die Wand bei Dir in der Wohnung auch nass? Der Hausmeister kann nicht einfach sagen dass er da jetzt aufbrechen muss und dann los legen. Es gibt heutzutage ein Gerät, wenn man das an die Wand hält, meldet das Gerät ob die Wand nass ist. Hat der Hausmeister das vorher getestet?
Aber generell: Das muss der Verursacher des Schadens zahlen. Frag beim Hausmeister nach oder bei der Hausverwaltung/ dem Eigentümer. Lass Dir die Kostenübernahme schriftlich bestätigen. Melde es vorsorglich bei Deiner Haftpflichtversicherung an. Solltest Du keine klärende Antwort bekommen, würde ich sicherheitshalber einen Anwalt beauftragen, dann kannst Du sicher sein, dass Du zu Deinem Recht kommst
Geh zum Anwalt. Aber ich kann mir nicht vorstellen, womit genau Du die Mietminderung rechtfertigen willst, weil es sich ja um eine Reperatur handelt die gemacht werden MUSS - außer Du willst dass Deine Wohnung auch bald n Wasserschaden hat, das kannst Du dem Vermieter ja sagen, der hat da bestimmt Verständnis für und lässt Dich dann auf dem Schaden sitzen, ist für ihn auch billiger.
wegen "höherer Gewalt" sprich unvorhersehbares Ereignis ist eine Mietminderung eher nicht angebracht da bereits alles gemacht wird den Schaden schnellstens zu beseitigen
Mhm der Schaden ist nur in der Wohnung unter mir sichtbar. Mir ist schon deutlich, dass der Schaden repariert werden muss, jedoch will ich dafür nicht meinen Urlaub opfern, da die Handwerker nur zwischen 8 und 16 ruhe arbeiten.