Der Gerichtsvollzieher kommt wegen meinem Bruder?
Guten Abend,
mein Bruder (28 jahre, wohnhaft bei mir und meinen Eltern) hat seit längerer Zeit immer wieder Rechnungen nicht zahlen können weil er über seine Verhältnisse gelebt hat.
Leider haben wir davon nichts mitbekommen da er Mahnschreiben etc. immer versteckt hat. Meine Eltern und ich machen uns jetzt sorgen das der Gerichtsvollzieher kommen könnte, aber können nichts nachweißen da keinerlei Dokumente da sind.
Nun wollte ich fragen falls der Gerichtsvollzieher kommt, ich ihm den Zutritt zu meinen Zimmer verweigern kann bzw wenn er vorbei kommt wenn ich nicht da bin und Sachen von mit mitnimmt ich nachweißen muss das mein Besitz ist, nicht der von meinem Bruder. Was ist wenn er ohne Ankündigung kommt und meinen Besitz mitnimmt ? Gespräche mit meinen Bruder führen zu nichts da er leider da komplett abblockt.
Danke schonmal für die Hilfe und einen schönen Abend.
4 Antworten
Hallo,
sollte der Gerichtsvollzieher kommen, dann wird er fragen, in welchem Zimmer dein Bruder lebt. Nur dort darf er pfänden!
Aber es wäre besser, wenn dein Bruder in Begleitung eines Familienmitgliedes zur Schuldnerberatung gehen würde.
Dein Bruder kann auch Raten vereinbaren mit dem Gerichtsvollzieher... Aber dann muß er sich daran halten, sonst ist er reif für den sog. Offenbarungseid/Eidesstattliche Versicherung...
Emmy
In der Regel meldet sich der Vollzieher und/oder macht einen Termin aus.
Dann fragt er Deinen Bruder nach dem Geld und fragt wie/wann er das zurückzahlen kann. Dann bekommt er eine Frist, bis der Vollzieher wiederkommt. Eine Ratenzahlung wäre so zum Beispiel möglich.
Durchsuchen und Pfänden darf er erst mit Richterlichen Beschluss - und dann auch nur die Sachen deines Bruders! Bis dahin dauert das in der Regel aber noch. Das passiert erst, wenn Dein Bruder die Termine nicht wahrnimmt oder sich weigert das Geld zu bezahlen.
Mitnehmen tut er auch nichts. Er klebt höchsten (ersteinmal) ein Siegel drauf - bekannt als "kuckuckskleber".
Wenn dein Bruder ein eigenes Zimmer hat, so ist dies "sein Reich" und der Gerichtsvollzieher darf dort Pfänden. Ihr solltet eventuell einen Untermietsvertrag mit deinem Bruder machen(also deine Eltern)
Der Gerichtsvollzieher darf nicht an eure Sachen, auch wenn ihr kein Nachweis habt, dass die Produkte euch gehören.
Eventuell eine Inventarliste anfertigen, was eure Sachen sind und was die Sachen von deinem Bruder sind.
Als ich damal bei meiner Freundin eingezogen bin, war Sie verschuldet und der Gerichtsvollzieher stand vor der Tür. Fernseher und Co gehörten mir (ICh stand auch mit im Mietvertrag) er durfte meine Sachen nicht mitnehmen.
Falls es doch passiert, können ihr euch mit einer
Drittwiderspruchsklage währen.
Der Gerichtsvollzieher darf nicht an eure Sachen
Doch, das darf er. Ein Gerichtsvollzieher muss die Eigentumsverhältnisse nicht prüfen. Er darf alles pfänden, auf das der Schuldner Zugriff hat.
Der Gerichtsvollzieher wird es in der Regel sein lassen, wenn man seine Eigentumsverhältnisse beweist. Einfach weil er (bzw. das Gericht) keinen Bock hat auf zusätzliche Arbeit im Rahmen der von dir genannten Drittwiderspruchsklage.
Aber wie gesagt: Er darf.
Danke für die schnellen Antworten, mit fällt grade ein Stein vom Herzen