konzertbesuch mit 12-jährigem bruder und ohne eltern...geht das?
liebe community,
heute abend um 20uhr steht ein konzert an welches ich mit einer freundin (wir sind beide 15) und meinem bruder (11) besuchen möchte....jetzt bin ich mir jedoch unsicher ob der kleine da reinkommt ohne aufsichtsperson über 18 (karten haben wir aber schon) denkt ihr wir kommen mit ihm rein? oder wenn nicht bringt dann eine schriftliche erlaubnis etw der eltern etw? danke im voraus :) p.s. das konzert is in ner kleineren stadt...also nich münchen oder so
6 Antworten
Ich bezweifele schon, dass ihr da alleine reinkommt.
Eine schriftliche Erlaubnis der Eltern würde nur etwas bringen, wenn euch eine Person über 18 begleitet.
im gesetz gibt es da keine genauen bestimmungen für konzerte. solange die eltern es erlauben, darf der kleine mit. ABER: schau am besten im internet und auf der karte nach, ob es eine altersbegrenzung gibt. manche veranstalter setzten da eine grenze an die man sich laut gesetz halten muss.
(ich war auch mit 12 mit meiner cousine (14) auf einem konzert)
Bei einem Konzert ging es keine gesetzliche Altersbeschränkung, sondern der Veranstalter legt fest, wer Zutritt hat.
Und falls festgelegt ist, dass Jugendliche unter 16 Jahren nur in Begleitung eines Erziehungsbeauftragten Zutritt haben (die Regelung kenne ich bei den meisten Konzerten), dann muss euer Vater (oder ein Erwachsener mit Beauftragung) mitkommen. Ansonsten bleibt ihr draußen.
Die genaue Regelung kannst du beim Veranstalter erfragen.
Nein, das geht nicht. Euer Bruder ist noch minderjährig und muss von einer volljährigen Aufsichtsperson beaufsichtigt werden. Ihr seid aber ebenfalls minderjährig!
Die Aufsichtspflicht haben ja normalerweise eure Eltern. Aber auch sie dürfen die Aufsichtspflicht nicht auf euch Minderjährige übertragen. Nicht mal zum Kaufmann an der Ecke. Sie Müssen eigentlich euch allen den Konzertbesuch verbieten. Aber auf alle Fälle eurem kleinen Bruder! Denn wenn er zu schaden kommt, sind deine Eltern hafttbar. Verunglückt er z.B. tödlich, kann das eine Haftstrafe nach sich ziehen!
Ich weiß das so genau, weil ich letztes Jahr an einer Fortbildung zum Thema "Ausmaß und Inhalt der Aufsichtspflicht" teilgenommen habe.
LG, eure Tagesmutter
Auf welcher Rechtsgrundlage soll diese Antwort eigentlich beruhen??
Denn wenn er zu schaden kommt, sind deine Eltern hafttbar. Verunglückt er z.B. tödlich, kann das eine Haftstrafe nach sich ziehen!
Vor allem das ist rechtlicher Unsinn.
Mit einer schriftlichen erlaubnis der erziehungsberechtigten müsstet ihr rein kommen. zur not muss einer deiner eltern euch hin bringen.
Leider falsch geraten. Falls ein Erziehungsbeauftragter gefordert ist, muss der Vater mit aufs Konzert.
dann kommt ihr auch rein wenn er das am eingang sagt dass es in ordnung ist .. vil spass euch ;)
hinbringen würde uns eh mein vater...