Den Zweit / Drittnamen als Hauptnamen verwenden?

6 Antworten

Bei Behörden: Kommt drauf an. Auf offiziellen Dokumenten steht der vollständige Name und der muss auch angegeben werden. Genauso muss mit dem auch unterschrieben werden.

Für fast alles andere, also Bankkarte, Krankenversicherungskarze etc kann man den Namen angeben, der Verwendung finden soll.

Der Ausweis wiederum ist ein offizielles Dokument. Also, kompletter Name.

Das wichtigste hast du aber vergessen. Zwischenmenschlicher Kontakt. Er kann sagen, Hallo, ich bin xxx. Und dann wird er so genannt.

Ich kenne zB jemanden, der aus Polen stammt und aufgrund eines Übersetzungsfehlers offiziell Rafal heißt. Er stellt sich aber, so wie es korrekt übersetzt wäre, immer als Rafael vor und wird auch so genannt.

Auf manchen Dokumenten stehen alle Namen, auf manchen nur der Rufname.

Auf meiner Bankkarte ist nur der Rufname und Nachname.

Der Rufname ist automatisch der 1. Vorname, man kann es aber ändern lassen beim Amt. Das wird dann entsprechend im Ausweis vermerkt.

Zudem kann man bei Dokumenten die anderen einfach oft mit angeben und vermerken, welcher der Rufname sein soll bzw. sich direkt mit dem anderen Vornamen anmelden.

Ich nutze nur meinen ersten Vornamen, ein Kumpel von mir nur seinen 2. Dass er einen anderen Vornamen hat, wusste ich lange gar nicht.

Ich mag es mehrere Vornamen zu haben, auch wenn ich es nicht nutze. Trotzdem hätte man die Möglichkeit dazu.

Ifm001  10.12.2019, 06:05
Der Rufname ist automatisch der 1. Vorname, man kann es aber ändern lassen beim Amt.

Das ist in Deutschland schon ewig nicht mehr so. AFAIR Ende der 1980er würde der Rufname abgeschafft.

testwiegehtdas  10.12.2019, 06:08
@Ifm001

Ich bin später geboren und wurde immer wieder bei neuen Ausweisen und anderen Formularen (z.B. Anmeldung an der Uni) gefragt, welches mein Rufname ist.

Vermutlich wird der Begriff einfach trotzdem weiter verwendet, weil jeder weiß was gemeint ist.

Auf dem Ausweis stehen ja eh alle Namen, da geht es vermutlich eher darum wie ich aufgerufen werden soll.

Ifm001  10.12.2019, 06:27
@testwiegehtdas

Ich habe das als Kind noch mitbekommen. Der Rufname war damals unterstrichen im Ausweis. Die Frage nach dem Rufnamen dürfte bewecken, dass Du der freien Wahl deiner "Aussendarstellung" nachkommen kannst.

Bei allen nicht öffentlichen Dokumenten kannst du immer wahlweise nur den Erst- oder Zweitnamen angeben oder eben auch beide. Nur in Ausweisen, Führerscheinen usw. tauchen immer beide Namen auf. Auf meinen Bankkarten oder in sämtlichen Verträgen steht bei mir auch nie mein Zweitname. Und vor kurzem gab es eine Gesetzesänderung, jetzt kann man auch ganz offiziell seinen Erst- mit dem Zweitnamen beim Amt tauschen, was vorher nicht ohne guten Grund möglich war.

Bei rechtlichen Fragen ist immer das Land relevant, dessen Recht angewandt werden soll. Ich gehe im folgenden von Deutschland aus ...

Die Vornamen stehen alle "gleichberechtigt" nebeneinander. Namen, die durch einen Bindestrich verbunden sind, gelten dabei als ein Name. Man kann sich selbst aussuchen, wann man welchen Namen oder in welcher Reihenfolge man sie verwendet. Auch ein täglicher Wechsel o. ä. ist kein Problem. Wobei man eigentlich auch einfach einen Namen verwenden kann, der gar nicht im Ausweis steht. Diese Rechtslage darf aber nicht dazu genutzt werden, Andere so zu täuschen, dass diese denken, man wäre mehrere/unterschiedliche Personen.

Unternehmen und Behörden können können explizit dazu auffordern, den vollen Namen laut Ausweis zu nennen. Dem muss man nachkommen, wenn ein berechtigtes Interesse besteht. Behörden haben dabei quasi immer ein berechtigtes Interesse, Unternehmen spätestens, wenn es Offenstände geht. Allerdings müssen diese Unternehmen dafür sorgen, dass die "Namensgestaltung" wie Du sie möchtest nach außen hin verwendet wird (dann aber nur aus dem "Portfolio" des Ausweises).

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ja kann man einfach vorschieben bzw. unterstreichen lassen. Deshalb haben unsere Kinder 2 Namen bekommen.

Unseren Kindern gefallen ihre Erstnamen sehr gut, die Zweitnamen eher nicht. Hätte auch anders sein können. So hatten sie immer eine Wahlmöglichkeit.

Kann manchmal helfen und manchmal eben nicht.

Eine meiner Töchter hat ihren Zweitnamen streichen lassen, der taucht in keinen Dokumenten mehr auf.

Grund dafür war, dass dass auf dem Amt wo sie arbeitet, die ersten 8 Buchstaben aller Vornamen auf dem Display erscheinen. Dummerweise entstand dadurch ein unschönes Wort, das grotesk so aussah wie ein Nachname. Das hat man nicht stehen lassen können.