Auszug aus dem Geburtseintrag?
Hallo,
gibt es einen Unterschied zwischen einem Auszug aus dem Geburtseintrag und einer Geburtsurkunde?
Kann ich den Auszug verwenden, wenn letzteres gefordert wird?
4 Antworten
Es ist nicht exakt dasselbe. Beim Auszug aus dem Geburtsregister stehen die leiblichen Eltern drin, wer wann beim Standesamt war um deine Geburt und den Namen der Gebärenden zu melden.
In der Geburtsurkunde können Namen von möglichen Adoptiveltern stehen.
So wurde zumindest mir mal der Unterschied erklärt.
Ich denke es kommt hier drauf an, wofür die Urkunde benötigt wird. Also erkundigst du dich am besten bei dem, der sie benötigt..
Für diesen Zweck müsste die Urkunde, welche du jetzt besitzt, genügen unter der Voraussetzung, dass die Daten der Urkunde (Vor- und Zuname, Geburtstag und -ort) mit denjenigen in deinem Personalausweis genau übereinstimmen.
Es handelt sich dabei um eine Bewerbung beim öffentlichen Dienst, die eine Geburtsurkunde fordern. Da der Bewerbungszeitraum Ende der Woche endet und ich nur den Auszug habe, wollte ich es damit versuchen.
omG, der öD wir mir langsam suspekt. Oder geht um eine Beamtenlaufbahn? Falls beides bei dir die Zulassung zur Beamtenlaufbahn erfüllt, würde ich das nehmen, was du hast, mit der Erklärung dass du gerne bereit bist die gewünschte Geburtsurkunde nach zu reichen.
Aber hier hat mW auch ein Beamter geantwortet, vielleicht weiß der was anderes. ;-)
Bis Ende 2008 gab es Geburtsurkunden und Abstammungsurkunden. Seit 1.1.2009 werden die Geburtsregister ausschließlich elektronisch geführt und enthalten andere Hinweise auf das Kind. Daher gibt es heutzutage nur Abschriften oder Auszüge aus dem Geburtsregister. Es kommt nun darauf an, für welchen Zweck bzw. bei welcher Stelle der Geburtsnachweis zu erbringen ist, ob eine aktuelle Urkunde gefordert wird oder eine solche genügt, welche vor dem 1.1.2009 ausgestellt wurde.
Es handelt sich dabei um eine Bewerbung beim öffentlichen Dienst, die eine Geburtsurkunde fordern. Da der Bewerbungszeitraum Ende der Woche endet und ich nur den Auszug habe, wollte ich es damit versuchen.
Letzteres vermutlich ja, aber andersrum nicht
Das ist genau das gleiche.
Dann melde mal eine Hochzeit an beim Standesamt nur mit einer Geburtsurkunde. Das geht nämlich nicht. Da braucht man den Auszug aus dem Geburtenregister
Sind sie sich da sicher oder ist das eine Vermutung ihrerseits? Und Danke:)
Vielen Dank für Ihren Beitrag. Es handelt sich bei der Stelle um keine Beamtenposition, jedoch um eine Beschäftigung bei einer JVA. Ich werde es mit dem Auszug probieren, damit ich die Frist wenigstens einhalten kann. Etwas nachschicken kann ich ja immer noch und wer nicht wagt...:)