Wo beschweren über Sachbearbeiterin beim Amtsgericht?

7 Antworten

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Vorgesetzte Dienststelle des Amtsgerichts wäre das Landgericht. Bevor du dieses schwere Geschütz auffährst, solltest du es zunächst auf Amtsgerichtsebene versuchen. Beschwere dich also beim "Gruppenleiter" und sende gleichzeitig eine Mehrfertigung an den Präsidenten des Amtsgerichts persönlich und bitte um seine Stellungnahme. Dass beide "unter einer Decke stecken", halte ich für unwahrscheinlich. Sollte das allerdings keine Abhilfe schaffen und du außerdem konkrete Fehlentscheidungen in der Bearbeitung deiner Anliegen nachweisen kannst, nimm sofort den Weg zum Landgericht.

Unterlagen nur gegen Empfangsquittung auf Kopien einreichen!

Verschwinden dann mal wieder Unterlagen, hast du nachweislich Grund zur Beschwerde.

Sie ist unhöflich? Überspitzt und extrem höflich, aber eiskalt sein. "Lächeln ist die eleganteste Art, dem Gegner die Zähne zu zeigen" sagte schon der olle Nietzsche.

Ansonsten, wenn sie dich tatsächlich grob anpampt, aufstehen, Gespräch/Vorgang abrechen, zum Vorgesetzten gehen und anderen Sachbearbeiter verlangen, um dein Anliegen zu Ende zu bringen.

Dazu vorher mal rein informativ in Erfahrung bringen, wo dieser Vorgesetzte im Gebäude sitzt! Bei direktem Vorfall kann der nicht ausweichen, sondern MUSS die Dame in deiner Gegenwart abmahnen verbal!

Hat mir im Jobcenter mehrmals geholfen bei einer extrem schikanös veranlagten Dame! Und nachdem die merkte, dass ich mich IMMER wehre, ist sie danach zumindest mir gegenüber zwar nicht freundlich, aber zumindest sachlich und angemessen höflich geworden.

Beim nächsten Mal, wenn du Unterlagen einreichen sollst, lasse dir den Empfang schriftlich mit Datum bestätigen.

oxBellaox 
Beitragsersteller
 17.03.2016, 08:55

hab die wie immer mit der Post geschickt. Das ging ja auch 3 Jahre gut beim alten Sachbearbeiter. Der ist in Rente und jetzt klappt nichts mehr.

lindgren  17.03.2016, 09:01
@oxBellaox

Schick diese per Einschreiben (gegen Unterschrift) und du bist auf der sicheren Seite. Ansonsten persönlich gegen Quittung vorbei bringen. Beschwerden nützen nichts, wenn du nichts beweisen kannst.

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Präsident des Amtsgericht kannst du einreichen. Allerdings solltest du auch konkrete Beweise haben.

nächsthöhere behörde in dem fall landgericht. aber du solltest dich informieren wie man eine beschwerde formuliert ;) sonst schiessen die rechtsgelehrten zurück

sicher sein kannst du dir bei einer beschwerde nicht. in deinem fall musst du auch keine beschwerde "richtigstellung eines sachverhalts" schreiben da dir niemand etwas vorwirft... du klagst an. dafür gibt es dienstaufsicht und führungsaufsicht


bei aufsichtsbeschwerden hast du kein recht auf mitwissen von interne entscheidungen. dafür steht dir der öffentliche rechtsweg offen. polizei oder protokoll bei gericht