Mädchen nach Nacktfotos fragen strafbar?

9 Antworten

Je nach formulierung der Frage, kann es evtl. Beleidigung, § 185 StGB, sein. Aber das halte ich in den meisten fällen für sehr unwahrscheinlich.

Wenn die Person aber noch nicht 18 ist und dir ein Bild schickt, kann es für dich sehr unschön ausgehen. Dazu vgl. §§ 184b StGB, 184c StGB:

§184b StGB:

[...] (3) Wer es unternimmt, sich den Besitz an einer kinderpornographischen Schrift, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergibt, zu verschaffen, oder wer eine solche Schrift besitzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. [...]

§184c StGB

[...] (3) Wer es unternimmt, sich den Besitz an einer jugendpornographischen Schrift, die ein tatsächliches Geschehen wiedergibt, zu verschaffen, oder wer eine solche Schrift besitzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. [...]
unbekanntfragt 
Beitragsersteller
 30.12.2018, 21:26

Der freund der das wissen will meinte er hat einmal danach gefragt sie sagte nein und er hat dann geschrieben ein Freund meinte sie verschickt aber welche und daraufhin wollte sie wissen wer das gesagt hat sonst geht sie zur Polizei und gibt ihn als zeugen an.

?

tabularasa13  30.12.2018, 21:37
@unbekanntfragt

Sorry, ich habe grade nicht verstanden was du meinst..

unbekanntfragt 
Beitragsersteller
 30.12.2018, 21:43
@tabularasa13

Ok sagen wirs anders. Es ist bei dem nein von ihr geblieben und es wurden weder Bilder von ihr noch von ihm verschickt. Das alter von ihr ist ihm von anfang an nicht bekannt gewesen.

tabularasa13  30.12.2018, 21:51
@unbekanntfragt

Ob ihm das Alter bekannt ist, ist erst mal irrelavant. Das der Täter wissentlich gehandelt hat ist kein Tatbestandsmerkmal von den §§ 184b/c StGB.

Wenn er aber keins bekommen hat und nur (in einer nicht beleidigenden Form) gefragt, hat sehe ich keine rechtlichen Probleme.

unbekanntfragt 
Beitragsersteller
 30.12.2018, 22:39
@tabularasa13

Sind Sie ein Anwalt oder warum kennen Sie sich so gut aus?

tabularasa13  31.12.2018, 18:39
@unbekanntfragt

Ne ich bin tatsächlich kein Anwalt ;)
Allgemein fand ich Jura schon als Kind spannend. Hab aber nie Studieren wollen, so wurde das dann erstmal nichts.

Seit mehrerern Jahren habe ich aus persönlich/politischen Gründen immer wieder mit der Polizei/Gerichten zu tun. Irgendwann habe ich festgestellt, dass Jura zwar ein komplexes Thema ist, aber das es in Bereiche die mich interesieren und betreffen (Strafrecht, zt. Zivilrecht, ...) durchaus möglich ist, sich selbst kentinisse anzueignen, ich habe zb. auch mehrere aktuelle Gesetzeskommentare zuhause, gehe auf Seminare, Workshops, etc.. Und irgendwann bin ich dazu übergegangen mich selbst vor Gericht zu verteidigen bzw. von anderen interesierten Laien verteidigen zu lassen und auch selbst Menschen vor Gerichten zu verteidigen. Die Laienverteidiger haben übrigens ähnlich hohe Erfolgsquoten wie Anwälte ;)

Das ist eigentlich rechtlich kein Problem. Obwohl sie vielleicht eine Belästigung darin sehen kann.

Unter 14 darf sie natürlich nicht sein, guten Rutsch

Nein. Fragen ist erlaubt, aber ein "nein" zu akzeptieren. Nachhaken, drängen, betteln.. solltest du nicht tun!

wen du ihr nein akzeptierst ist doch alles ok

Nein kann sie nicht.