Den Hals nicht voll kriegen und dann jammern, dass auf einmal gar kein Unterhalt mehr kommt?
Wenn Menschen sich trennen, dann werden nicht selten die Messer gewetzt und zugesehen, wie man dem anderen noch eins auswischt. Das ist ja leider keine Seltenheit.
Wenn dann noch ein Kind mit im Spiel ist, wird dieser "Rosenkrieg" nicht selten mit besonders unfairen Mitteln ausgetragen.
Vor kurzem habe ich mich mit meiner besten Freundin getroffen. Eine andere Freundin von ihr war auch mit dabei. Ihre Freundin hat ihren damaligen Partner auf eine extrem miese Art und Weise abserviert. Und so, wie sie selber behauptet, versucht sie auch mit allen Mitteln, das Umgangsrecht mit dem gemeinsamen Kind zu sabotieren. Stattdessen überzieht sie ihren Expartner mit einer Klage nach der anderen, wo es immer um den Unterhalt geht.
Bisher hat ihr Expartner auch immer Unterhalt gezahlt, hat sich also nichts zu Schulden kommen lassen.
Nun hat er aber keinen Unterhalt mehr gezahlt, als Begründung gab er an, dass seine Firma ihn aufgrund der schlechten Auftragslage leider nur noch in Teilzeit beschäftigen kann. Tja, das ist dann wohl dumm gelaufen. Wo nichts ist, da kann man auch nichts holen, egal wie viele Gerichtstitel man hat. Da können auch Richter und Anwälte drohen wie sie wollen. Mir ist im deutschen Gesetz kein einziger Paragraf bekannt, der besagt, dass arm sein eine Straftat ist.
Dass das Verhalten von beiden Seiten moralisch ziemlich unterste Schublade ist, ich denke das ist unbestritten.
Aber wenn ich ehrlich sein soll, wenn man sich so verhält, wie sie es tut, dann ist doch genau so etwas abzusehen gewesen? Ich frage mich, warum jammert sie so rum und vor allem, warum gefährdet sie mit genau so einem Verhalten das Wohl des Kindes?
Ist so ein Verhalten, also von beiden Seiten, nicht eigentlich ein Fall für das Jugendamt? Also wer sich so verhält, wie die beiden es tun, ich kann mir nicht vorstellen, dass das zum Wohle des Kindes ist?
6 Antworten
Nun hat er aber keinen Unterhalt mehr gezahlt, als Begründung gab er an, dass seine Firma ihn aufgrund der schlechten Auftragslage leider nur noch in Teilzeit beschäftigen kann.
Da begibt er sich auf sehr, sehr dünnes Eis!
Denn er hat wirklich ALLES dafür zu tun, damit der Mindestunterhalt gezahlt werden kann. Und wenn es bedeutet am Sonntag Zeitungen auszutragen.
Selbst eine vorübergehende Arbeitslosigkeit stellt für die Gerichte keinen Grund dar, den Unterhalt zu kürzen oder einzustellen. Und ist sie im Besitz eines Unterhaltstitels, dann wird sie pfänden. Und ist auch derzeit nichts zu holen, dann verfällt der Anspruch ja deswegen nicht.
Warum sie so schräg drauf ist, kann man nicht beurteilen. Kommt leider vor!
Ja, solche Frauen gehen mir auch auf die Nerven, die das Kind am Ende als Druckmittel nutzen und nichts unversucht lassen, dem Kindsvater den Umgang zu erschweren. Da braucht es einen langen Atem um sich da auf die Schlammschlacht einzulassen.
Auf der anderen Sete fehlt mir allerdings auch das Verständnis für Väter, die meinen sich aus der Affäre ziehen zu können, was den Unterhalt betrifft.
Und ja: das Verhalten auf beiden Seiten ist unterste Schublade! Das Wohl des Kindes ist schon längst zweitrangig geworden. Aber das Jugendamt als "Freund und Helfer"?
Das Jugendamt agiert im Sinne des Kindes und steht dabei an der Seite der Mutter. Nicht immer, aber sehr oft. Und wer ist in diesem Drama der Böse: der Kindsvater der sich nicht um den Unterhalt kümmert. Sein Umgangsrecht kann er vor Gericht einfordern. Die Mutter wird dem Jugendamt Schauergeschichten erzählen und das Jugendamt wird dann vor Gericht auch seinen Senf zu geben. Wie der Richter dann am Ende entscheidet: man weiß es nicht!
Und arm sein ist keine Straftat ;-). Nur zu denken, man wäre jetzt mal eben raus aus dem Unterhalt, weil man ja "nur" Teilzeit arbeiten kann, ist entweder gekennzeichnet von Unkenntnis der Rechtslage oder von Dummheit / Boshaftigkeit. Wobei nur das Erste zählt...
Teilzeit: also jede Menge Zeit sich einen Nebenjob zu suchen...
Titel: bis zur Abänderung zählt nur was im Titel steht. Schulden bauen sich auf.
Fiktives Einkommen: um den Mindestunterhalt erbringen zu können, ist dies ein probates Mittel. Hier erfolgt nicht selten eine Rechnung was der Unterhaltspflichtige an Einkommen haben könnte, wenn er denn Ganztags arbeiten würde.
Hier mal ein Urteil aus Brandenburg:
https://openjur.de/u/2253047.html
Oder der Fall eines behinderten Vaters, dem ebenso zuzumuten war sich voll einzubringen ins Arbeitsleben um den Unterhalt zahlen zu können.
https://openjur.de/u/554877.html
Stichwort: gesteigerte Erwerbsobliegenheit
Ist ein Elternteil gegenüber seinen Kindern barunterhaltspflichtig – etwa aufgrund der Trennung der Eltern – muss er in ausreichendem Maße dafür Sorge tragen, dass er den Unterhaltsanspruch weitestgehend bedienen kann. Entsteht ein sogenannter Mangelfall aufgrund der Erwerbslosigkeit des Schuldners bzw. aufgrund einer nur geringfügig ausgeübten Tätigkeit, muss er sich nachweislich um eine geeignetere Anstellung bemühen, die ausreichend Einkünfte erzielt.
https://www.scheidung.org/erwerbsobliegenheit/
§1603 BGB ist da auch recht eindeutig:
Befinden sich Eltern in dieser Lage, so sind sie ihren minderjährigen Kindern gegenüber verpflichtet, alle verfügbaren Mittel zu ihrem und der Kinder Unterhalt gleichmäßig zu verwenden
Teilzeit entspricht kaum "alle verfügbaren Mittel"...
Also: sehr dünnes Eis für den Kindsvater!
Naja... wenn der Partner keinen Unterhalt zahlt, dann klangt man den ein. Der Unterhalt steht einem bzw. dem Kind (je nachdem worum es da jetzt geht) ja auch zu, das ist gesetzlich so geregelt.
Einen Titel erwirkt man deswegen, weil man mit diesem Titel nicht nur auf aktuelles Vermögen zugreifen kann, sondern der auch noch gilt, wenn die miese Auftragslage wegen Corona durch ist und man dementsprechend wieder auf Geld zugreifen kann... dann halt eben rückwirkend. Das finde ich auch unproblematisch. Bei Forderungen, die z.B. vor der Verjährung stehen ist das ganz typisches Vorgehen, um diese Forderung über einen Titel halt eben noch zu sichern.
Kurz gesagt... das ist nicht moralisch unterste Schublade, das ist halt das Sichern eines Anspruchs, den man zweifellos hat... das kann man auch als reine Vorsichtsmaßnahme betrachten, die ist gesetzlich so vorgesehen und durchaus auch gewollt und ich verstehe die Aufregung darüber nicht.
Die Dame wird ggf. das Geld auch einfach brauchen... ich sehe hier nichts in Richtung 'Raffgier' oder so, sie will ja nicht mehr als das was ihr offenbar zusteht.
Ich frage mich, warum jammert sie so rum und vor allem, warum gefährdet sie mit genau so einem Verhalten das Wohl des Kindes?
Dass sie versucht den Umgang mit dem Kind zu torpedieren ist hier m.E. das einzig problematische... mehr sehe ich da nicht. Und klar, das Kind sollte Umgang mit dem Vater haben, doch da gleich anzukommen mit 'warum nimmt das Jugendamt das Kind nicht in Obhut', was du ja vermutlich auch andeuten willst, halte ich für überzogen
Aber wenn ich ehrlich sein soll, wenn man sich so verhält, wie sie es tut, dann ist doch genau so etwas abzusehen gewesen?
Inwiefern ließ sich daraus die schlechte Auftragslage eines Arbeitgeber vorhersehen?
Immerhin kann sie jetzt noch Unterhaltsvorschuss beantragen, er hat einfach nur weniger zum Leben als vorher.
Wenn das Kind nichts davon mitbekommt...
Frauen haben juristische Narrenfreiheit, können uneingeschränkt ihre narzisstische Persönlichkeitsstörung ausleben, wobei sie gerne über Leichen gehen, und stets einen auf Prinzesin auf der Erbse machen. Dafür werden sie dann auch noch abgefeiert.
Es geht bei der gestellten Frage ganz offensichtlich nicht darum, dass sich jemand einen Titel sichert.
Das ist das einzige, was ich hier sehe.
Der Ex zahlt den Unterhalt nicht, sie klagt den Unterhalt ein... das ist ihr gutes Recht.
Schlaf weiter!
Sich eine Forderung über einen Titel zu sichern ist in meinen Augen etwas ganz nachvollziehbares und natürliches. Das hat wenig mit NPS zu tun.