Steuernummer Kind für Steuererklärung Expartner
Hallo zusammen,
der Expartner (unverheiratet) will die Steuernummer vom Kind für seine Steuererklärung. Er hat weder Unterhalt noch die Hälfte/einen Teil für die Kinderbetreuungskosten übernommen.
Will er sich am Kind und der Mutter "bereichern" oder ist das nur eine Formalität fürs Amt? Kinderbetreuungskosten wurden nachweislich von der Mutter abgezogen.
Habe im Net nichts passendes dazu gefunden, vielleicht kennt sich ja jemand aus. Danke schon mal.
3 Antworten
Der Vater kann auch ohne die Angabe der Steuer-Id (die soll man angeben, nicht die Steuernummer!) versuchen, den halben KInderfreibetrag zu beanspruchen. Du musst in deiner Steuererklärung den vollen Kinderfreibetrag für dich beantragen, dann findet vllt. ein Abgleich statt und er ist seinen halben wieder los...
das ist wirklich merkwürdig. und ich kann dir auch nicht richtig weiterhelfen, aber ich würde dir raten beim finanzamt anzurufen und da nachzufragen. die sind verpflichtet genau auskunft zu geben. vielleicht will er ja den unterhalt - der er nicht zahlt - aus außergewöhnliche belastung ansetzen, das geht aber nur bei einem, der andere muss dafür steuern zahlen. ich würde mich da beim fachmann/frau erkundigen.
das ist kein quatsch, wenn der andere partner kein oder nur ein geringes einkommen hat, kann einer davon das in der steuer ansetzen. damit wäre der andere für dieses einkommen steuerpflichtig - wenn er aber nur gering oder nichts verdient und deshalb unter die steuerpflicht fällt, dann profitiert halt der davon der es angesetzt hat.
sorry, aber du hast keine ahnung und ich weiß das, weil es gemacht wurde!! außerdem wird der kindesunterhalt ja vom netto inkommen bezahlt, was dann schon einiges ausmacht, wenn man die beträge abziehen kann. frag doch mal einen steuerberater, bevor du so was falsches von dir gibst!!
Ich arbeite beim Steuerberater und kenne die Steuergesetze. Deshalb weiß ich auch, dass deine Aussagen so nicht stimmen. Unterhalt an den Ex-/getrenntlebenden Gatten kann als Sonderausgabe abgesetzt werden und muss dann vom Empfänger besteuert werden. Niemals aber der Kindesunterhalt! Der ist grundsätzlich mit dem Kindergeld/-freibetrag abgegolten. Was anderes wäre es bei einem Kind, für das man kein Kindergeld mehr bekommt. Das ist hier aber nicht der Fall. Informiere dich mal über die genauen Hintergründe des Falles, den du hier als Beispiel anführst, ob der hier auf den Fragesteller übertragbar ist und ob du alles richtig verstanden hast...
Er will sein "halbes" Kind absetzen, das brauchst du ihm nicht zu geben.
Kindesunterhalt für ein Kind, für das Kindergeld gezahlt wird, kann man nicht steuerlich ansetzen. Das ist Privatvergügen! Der Empfänger muss es auch nicht versteuern, so ein Quatsch!