Delikt unter 14 begangen?

3 Antworten

Es ist gut möglich, daß soetwas im Führungszeugnis steht, obwohl Du gerichtlich nicht belangt werden darfst. Du hast es getan und das läßt sich nicht leugnen.

Falls Du irgendwelche "Krummen Dinger" planst, dann lass es sein! Es lohnt sich nicht, nichtmal kurzfristig.

john4711  02.04.2022, 13:55
Es ist gut möglich, daß soetwas im Führungszeugnis steht, obwohl Du gerichtlich nicht belangt werden darfst. Du hast es getan und das läßt sich nicht leugnen.

Das kann man so lange leugnen, bis ein Strafgericht das festgestellt hat. Und da gegen Kinder keine Straf‐ oder Sicherungsverfahren durchgeführt werden, wird das eben kein Strafgericht je feststellen. Infolge dessen wird da auch nichts ins Führungszeugnis aufgenommen.

Das kann so krass sein, dass man mit 18 eingebuchtet wird. Bei besonders schweren Verbrechen, kann das passieren.

Bomberos911  02.04.2022, 14:15

Ein 5 jähriger begeht ein besonderes schweres Verbrechen, hat dann eine schöne Kindheit und wird dann mit 18 eingebuchtet?

Ifosil  02.04.2022, 14:22
@Bomberos911

Hehe , nein so ist es nicht. Aber wenn z.B jemand mit 14 eine komplette Lagerhalle abfackelt, mit Millionenschäden, dann kann das schon sein.

Bomberos911  02.04.2022, 14:24
@Ifosil

Nein. Wenn ein 14 jähriger eine Lagergalle abfackelt, ist er bereits strafmündig und wird vom Jugendgericht verurteilt. Nicht erst mit 18....

john4711  02.04.2022, 13:56

Mit Verlaub, aber wie soll das denn gehen? Eine Tat, die ein Kind begeht, hat überhaupt keine strafrechtlichen Konsequenzen.

Straftaten, die man als Kind begangen hat, können nicht ins Führungszeugnis aufgenommen werden. Ins Führungszeugnis werden – vereinfacht gesagt – nur Verurteilungen aufgenommen, und Kinder können nicht verurteilt werden.