Was ist der Unterschied zwischen einem Führungszeugnis der Belegart 0 und der Belegart N?

2 Antworten

Hallo,

Belegart "N" ist für private Führungszeugnisse, Belegart "O" für ein Behördenführungszeugnis.

Ein Behörden-FüZ enthält unter Umständen mehr Einträge, da dieses FüZ z. B. für eine Arbeitsstelle bei einer Behörde gedacht ist oder aufgrund besonderer Bestimmungen von einer Behörde angefordert wird (Beispiel ist der Erwerb oder die Verlängerung einer Pilotenlizenz - hier verlangt das Luftfahrt-Bundesamt von Bewerbern den Nachweis der Beantragung eines FüZ der Belegart "O").

Das Behörden-FüZ wird vom Bundesjustizamt direkt an die anfordernde Behörde geschickt. Allerdings kannst Du bei der Beantragung angeben, dass Du vor Weiterleitung Einsicht haben möchtest. Dann geht das FüZ zunächst an das für Dich zuständige Amtsgericht und steht dort zur Einsichtnahme zur Verfügung.

Bei einem OK Deinerseits wird es weitergeleitet, bei einer Verweigerung wird es an Ort und Stelle vernichtet.

Viele Infos - jetzt sogar besser für uns Laien aufbereitet - findest Du beim Bundesjustizamt unter

https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/Inland/FAQ_node.html

Du kannst dort auch anrufen und um allgemeine Auskünfte bitten, z. B. Dir von den Profis den Unterschied erklären lassen. Nur personenbezogene Auskünfte werden telefonisch natürlich nicht erteilt.

Ein Führungszeugnis für den öffentlichen Dienst (O) ist ausführlicher, als das für den Normalbetrieb. (N)

nadja9876 
Beitragsersteller
 29.08.2013, 14:32

Also wenn im Führungszeugnis N steht: "keine Eintragung" (trotz zb. einer Verurteilung), so steht auch in dem für den öffentlichen Dienst nichts, oder? Viele Grüße

rudim1950  01.09.2013, 05:47
@nadja9876

Hi, nein, genau umgekehrt. Auch wenn in "N" nichts drinsteht, kann in "O" ein Eintrag vorhanden sein.