Defektes artikel als neu verkaufen strafbar?

10 Antworten

well, wenn es vorsätzlich pasiert erfüllts den tatbestand des betruges. (vorsätzliche täuschunbgshandlung in bereicherungsabsicht)

Auf bestehende Mängel muss man hinweisen, andernfalls begeht man einen Betrug nach § 263 StGB. Man kann ware die Mängel hat als solche deklarieren - z.B. durch den Zusatz "defekt" - natürlich kann man dann die Gewährleistung bei einem Privatverkauf ausschließen - allerdings nicht ohne genau darauf hingewiesen zu haben, dass eben ein Mangel vorliegt.

Eindeutige BETRUG!!!

betrug

Man muss den Artikel immer richtig beschreiben . Werden Mängel nicht erwähnt , egal ob absichtlich oder unabsichtlich, oder sogar unwissentlich , dann kannst Du soviel ausschließen , wie Du willst . Du musst entweder Nachbessern oder Zurücknehmen.

Wenn du vorsätzlich etwas falsch beschreibst ist das eindeutig Betrug und strafbar. Du riskierst eine Anzeige bei der Polizei.

Und der Käufer kann sogar verlangen , dass Du die richtige , intakte Ware lieferst . Dann musst du sehen ,wo Du die herbekommst .