Rolladengurte und Aufroller tauschen - wer zahlt?
In meiner Wohnung sind die Rolladengurte und Aufroller durch Alterung (über 30 Jahre) recht unansehnlich geworden und müssten mal ersetzt werden.
Ist das jetzt ein Mangel der vom Vermieter behoben werden muss oder muss ich das als Mieter auf meine Kappe nehmen?
4 Antworten
Wenn sie verschlissen sind und durchrutschen, dann ist es Vermietersache.
Geht es um Schönheit, dann musst Du das selber machen. Ist übrigens ganz einfach, solange man die Rolladenluke aufbekommt. Und den Gurt gibt's im Baumarkt für wenig Geld.
Hast Du eine Kleinreparaturklausel im Mietvertrag, dann ist das die beste Gelegenheit, die erste Reparatur für dieses Jahr ohne große Kosten abzuhaken.
Wenn Du die untenliegenden Endanschläge am Rollo abschraubst, dann kannst Du das gesamte Rollo aufrollen und die Mechanik mitsamt Rollo aus dem Kasten herausnehmen.
nein, kann ich nicht, weil der kasten kleiner als das rolo ist
es passt weder von der breite, noch von der länge raus
du musst mit der hand in die 5cm rein und dann hoch und nach rechts, es ist eklig
hatte mein nachbar gemacht
mir ist aber langweilig, es passiert hier gar nix^^
wenn du kleinreparaturen im vertrag hast, sind die gurte deine sache
Wohnst du 30 Jahre in der Wohnung?
Recht unansehnlich ist eine recht dehnbare Umschreibung. Ist die Funktionalität der Gurte nicht mehr gewährleistet - zum Beispiel durch Verschleiß oder spielt hier in erster Linie die Optik eine Rolle?
Mein Tipp:
Sprich den Vermieter doch einfach mal an. Der Wechsel ist keine große Sache und die Kosten halten sich auch im Rahmen.
Da sollte eine vernünftige Einigung möglich sein!
unansehnlich ist kein Grund zum Austausch; ist nämlich kein Defekt. das bleibt auf dir hängen wenn du es tauschen willst
so einfach ist das manchmal gar nicht
bei mir ist der spalt vielleicht 5cm breit und du musst um die ecke
und auf so gefriemel stehe ich eh