Dauergast in Mietwohnung?
Ein Freund will auf Grund seiner Arbeitssituation für 1 Jahr bei mir und meiner Familie in unserer Mietwohnung unterkommen. Wir haben 3ZKB und sind dann 3 Personen und ein Baby. Ein Zimmer haben wir übrig, das sonst kaum genutzt wird und ich will gern meinem Vermieter Bescheid geben, hab aber ein bisschen Angst, dass er uns aus irgendeinem Grund einen Strich durch die Rechnung macht....Wie lang darf man denn in einer Mietwohnung einen "Gast" haben? Kann der Vermieter nein sagen und meinen Bekannten rausschmeißen?
4 Antworten
Ein Zimmer haben wir übrig, das sonst kaum genutzt wird und ich will gern meinem Vermieter Bescheid geben, hab aber ein bisschen Angst, dass er uns aus irgendeinem Grund einen Strich durch die Rechnung macht...
Du musst den Vermieter um Erlaubnis fragen. Bei berechtigtem Interesse kann er das nicht verwehren.
Bis zu 6 Wochen wird es als Besuch angesehen.
Der Vermieter darf dann z.B. die Nebenkosten anpassen.
LG
johnnymcmuff
Schau hier rein, bin zu faul das jetzt zu schreiben. :-)
http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps-a-z/artikel/untermiete-1.html
MfG
Wenn du ihn nicht fragst, könnte das unangenehme Folgen für dich haben. Also frage ihn und sage ihm auch, dass der Freund nur befristet für längestens ein Jahr bei euch wohnt. Nach Ablauf der Frist würde er definitiv wieder ausziehen. Hier noch ein Link zu dem Thema:
http://www.mietrecht.org/untervermietung/untervermietung-familie-freund-freundin/
Ab 6 Wochen wird von einem Untermietverhältnis ausgegangen, dem der Vermieter zustimmen muss. Meldest du das nicht könnte der Vermieter im schlimmsten Fall eine Kündigung aussprechen.
Hallo!
Es könnte sein, dass eurer "Gast" nach einem gewissen Zeitraum als Untermieter eingestuft wird. 1 Jahr ist auf jeden Fall zuviel, um als Gast gewertet zu werden. Nach ein paar Wochen würde ich ihn schon als Mitbewohner einstufen.
Es ist gut, dass du mit eurem Vermieter reden willst. Denn wenn du es nicht tust und er bekommt irgendwann heraus, dass ihr einen "Untermieter" habt, ist das ein Grund, euch fristlos zu kündigen.
Wird der "Gast" denn Miete an euch zahlen?
Danke für die Antwort, was meinst du mit berechtigtem Interesse? Was kann ich entgegnen wenn er es eigentlich nicht will? Ja, Nebenkosten erhöhen ist ja kein Problem....