Dauergast in Mietwohnung?

4 Antworten

Ein Zimmer haben wir übrig, das sonst kaum genutzt wird und ich will gern meinem Vermieter Bescheid geben, hab aber ein bisschen Angst, dass er uns aus irgendeinem Grund einen Strich durch die Rechnung macht...

Du musst den Vermieter um Erlaubnis fragen. Bei berechtigtem Interesse kann er das nicht verwehren.

Bis zu 6 Wochen wird es als Besuch angesehen.

Der Vermieter darf dann z.B. die Nebenkosten anpassen.

LG

johnnymcmuff

iraral 
Beitragsersteller
 01.05.2016, 19:29

Danke für die Antwort, was meinst du mit berechtigtem Interesse? Was kann ich entgegnen wenn er es eigentlich nicht will? Ja, Nebenkosten erhöhen ist ja kein Problem....

Ab 6 Wochen wird von einem Untermietverhältnis ausgegangen, dem der Vermieter zustimmen muss. Meldest du das nicht könnte der Vermieter im schlimmsten Fall eine Kündigung aussprechen. 

Hallo!

Es könnte sein, dass eurer "Gast" nach einem gewissen Zeitraum als Untermieter eingestuft wird. 1 Jahr ist auf jeden Fall zuviel, um als Gast gewertet zu werden. Nach ein paar Wochen würde ich ihn schon als Mitbewohner einstufen.

Es ist gut, dass du mit eurem Vermieter reden willst. Denn wenn du es nicht tust und er bekommt irgendwann heraus, dass ihr einen "Untermieter" habt, ist das ein Grund, euch fristlos zu kündigen.

Wird der "Gast" denn Miete an euch zahlen?