Datenschutz Hausverwaltung / Hausmeister

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Zeiten der Blockwarte sind hoffentlich in Deutschland vorbei.

Sofern die Hausmeisterin als Angestellte der Hausverwaltung fungiert (also auch von dieser Bezahlt wird und nicht nur von den Wohnungseigentümern) darf die Verwaltung ihr natürlich Schriftwechsel mit den Mietern mit der Anweisung zusenden, diese Briefe auch zuzustellen. Das sie diese Briefe dabei ließt, mußt du hinnehmen. Denn ebensogut könnte auch ein Mitarbeiter der Hausverwaltung, der diese Mahnungen schreibt, in eurem Haus wohnen, wüßte also auch bescheid.

Wo es aber zu weit geht ist, wenn diese Datenschutzwürdigen Informationen an Dritte, Unbeteiligte weiter gegeben werden, oder sogar für jeden Passanten lesbar im Treppenhaus an die Tür des Betroffenen Mieters gehängt wird. Hier hast du ebenso einen Unterlassungsanspruch, wie natürlich auch auf die mündliche Weitergabe dieser Informationen durch die Hausmeisterin.

Ist die Hausmeisterin nicht bei der Hausverwaltung angestellt, sondern wird durch die Wohnungseigentümer bezahlt, darf die Hausverwaltung ihr auch keine derartigen Briefe überlassen, geschweige denn per E-Mail zusenden. Auch das ist ein eklatanter Verstoß gegen den Datenschutz.

Daher rate ich dir, deine Beweise zu sichern (Zeugen schriftlich und eventuelle Aushänge mit Foto und Zeugen) und dich dann an einen Rechtsanwalt zu wenden und eine Unterlassungserklärung sowohl von der Hausmeisterin, als auch von der Hausverwaltung zu erwirken. Dem Rechtsanwalt sagst du, dass er seine Kosten bei den beiden (Hausmeisterin und/oder Hausverwaltung) mit geltend machen soll.

Kampfhamsta 
Beitragsersteller
 31.07.2012, 19:43

Tolle Antwort, da hat sich echt jemand Zeit genommen und meine Frage zu vollster Zufriedenheit beantwortet! Großes Dankeschön :) Sollten keine weiteren Antworten bis morgen erfolgen, wird diese Antwort selbstverständlich als die hilfreichste ausgezeichnet. Vielen lieben Dank an dem Verfasser :)

du solltest dich erstmal informieren, welche position und rechte diese person hat.

allerdinsg ist geregelt, an wenn sie die informationen rausgeben darf.

wende dich doch bitte an einen anwalt, anstatt hier zu fragen

Kampfhamsta 
Beitragsersteller
 31.07.2012, 15:04

Anwalt kostet Geld und kann ich immer noch Fragen! Wenn ich hier meine Fragen nicht stellen soll vorab, wo dann bitte? Welche Position diese Person hat steht da HAUSMEISTER nicht Verwalter!

Die Hausmeisterin ist eine Angestellte der Hausverwaltung. Wenn die Hausverwaltung sie entsprechend beauftragen würde, dann könnte sie dir die Briefe ggf. auch selbst schreiben. Was ich damit sagen will, ist, dass du dir die Mitarbeiter in der Hausverwaltungsfirma nicht aussuchen kannst. Dass sie möglicherweise so einiges über dich weiß, kannst du nicht verhindern. Wenn du meinst, dass sie zu viel von ihrem firmeninternen Wissen " öffentlich macht", dann kannst du dich bei der Hausverwaltung sicher beschweren, allerdings ist es fraglich, ob du dir damit selbst einen Gefallen tust oder eher das Gegenteil erreichtst.