Datenschutz Hausverwaltung / Hausmeister
Um eventuelle Fragen wieso, weshalb, warum abzuwenden, lest euch folgenden Beitrag durch: http://www.gutefrage.net/frage/brandschaden-ersatz
Da hier einige Dinge nicht richtig laufen habe ich erneut Fragen zu dem Thema Datenschutz. Bei uns im Wohnblock rennt ich sage mal eine selbst ernannte Chefin rum, die in wirklichkeit eigentlich nur eine Hausmeisterin ist. Die Hausverwaltung (O.K. Haus - und Immobilienverwaltung GmbH) hat ihren Sitz ca. 150 km entfernt von dem Wohnkomplex. Da diese Entfernung verständlich etwas entfernt ist, "verwaltet" die Hausmeisterin, soweit wie ich das mitbekomme, alle Neuanträge zu einer Wohnung, kündigungen, Strom etc. Was mich daran nur stört ist das sie auch sensible Personenbezogene Daten erwährt. z.B Schufaauskünfte geschickt bekommt von der Verwaltung etc. Natürlich auch Mietrückstände etc. Mein gegenüberliegener Mieter hat Anfang Januar einen Mietrückstand von ca. 2500 € gehabt, woher ich das weiß. Naja die Hausmeisterin hatte einen großen Zettel an seine Tür geklebt, des weiteren auch mit verschiedene Mieter darüber geredet, weil sie ihn nicht antrifft. Sie redet so ziemlich über jeden und alles, was sie so weiß. Ich bin eigentlich geschockt und denke nicht das dass in Ordnung ist. Ich unterhalte mich so wenig wie möglich mit ihr und versuche ihr aus dem Weg zu gehen um solche Sachen zu vermeiden. Jedenfalls habe ich aus meinem vorigen Beitrag auch Mietrückstände, die ich natürlich in einer Kasse aufbewahre , aber nicht so schnell klein bei geben möchte. Ich bekomme seitdem meine Mahnungen (2x) und heute den Brief der Stellungsnahme zu meinem Brief wegen dem Wohnungsbrand. Bei keinem der Briefe ist ein Poststempel drauf, Briefmarke oder sonstiges, da diese Briefe immer die Hausmeisterin per Email zugeschickt bekommt, diese Ausdruckt und im Briefkasten schmeißt. Und sie liest diese Briefe definitiv! Und ich der Meinung bin das dies zu weit geht und ich mir auch das nicht gefallen lassen möchte! Denn ein weiterer Trasch ihrerseits , über meiner Person ist damit garantiert. Meine Frage hinsichtlich dazu ist, habe ich Recht, dass dies nicht so passieren darf oder darf die Hausmeisterin weiterhin ihr "unwesen" treiben mit dem Wissen der Probleme anderer ? Gibt es einen Paragraphen der dies behandelt etc. Ich würde gerne einen Brief an der Hausverwaltung schicken mit der bitte dies zu unterlassen, aber mich auf diesem Wege ersteinmal Informiere wie meine Chancen und Rechte aussehen. Lieben Dank im Vorraus für alle hilfreichen Antworten :)
4 Antworten
Die Zeiten der Blockwarte sind hoffentlich in Deutschland vorbei.
Sofern die Hausmeisterin als Angestellte der Hausverwaltung fungiert (also auch von dieser Bezahlt wird und nicht nur von den Wohnungseigentümern) darf die Verwaltung ihr natürlich Schriftwechsel mit den Mietern mit der Anweisung zusenden, diese Briefe auch zuzustellen. Das sie diese Briefe dabei ließt, mußt du hinnehmen. Denn ebensogut könnte auch ein Mitarbeiter der Hausverwaltung, der diese Mahnungen schreibt, in eurem Haus wohnen, wüßte also auch bescheid.
Wo es aber zu weit geht ist, wenn diese Datenschutzwürdigen Informationen an Dritte, Unbeteiligte weiter gegeben werden, oder sogar für jeden Passanten lesbar im Treppenhaus an die Tür des Betroffenen Mieters gehängt wird. Hier hast du ebenso einen Unterlassungsanspruch, wie natürlich auch auf die mündliche Weitergabe dieser Informationen durch die Hausmeisterin.
Ist die Hausmeisterin nicht bei der Hausverwaltung angestellt, sondern wird durch die Wohnungseigentümer bezahlt, darf die Hausverwaltung ihr auch keine derartigen Briefe überlassen, geschweige denn per E-Mail zusenden. Auch das ist ein eklatanter Verstoß gegen den Datenschutz.
Daher rate ich dir, deine Beweise zu sichern (Zeugen schriftlich und eventuelle Aushänge mit Foto und Zeugen) und dich dann an einen Rechtsanwalt zu wenden und eine Unterlassungserklärung sowohl von der Hausmeisterin, als auch von der Hausverwaltung zu erwirken. Dem Rechtsanwalt sagst du, dass er seine Kosten bei den beiden (Hausmeisterin und/oder Hausverwaltung) mit geltend machen soll.
Tolle Antwort, da hat sich echt jemand Zeit genommen und meine Frage zu vollster Zufriedenheit beantwortet! Großes Dankeschön :) Sollten keine weiteren Antworten bis morgen erfolgen, wird diese Antwort selbstverständlich als die hilfreichste ausgezeichnet. Vielen lieben Dank an dem Verfasser :)
du solltest dich erstmal informieren, welche position und rechte diese person hat.
allerdinsg ist geregelt, an wenn sie die informationen rausgeben darf.
wende dich doch bitte an einen anwalt, anstatt hier zu fragen
Anwalt kostet Geld und kann ich immer noch Fragen! Wenn ich hier meine Fragen nicht stellen soll vorab, wo dann bitte? Welche Position diese Person hat steht da HAUSMEISTER nicht Verwalter!
ich finde - das geht zu weit. Abba guck mal hier oder frage hier:
Die Hausmeisterin ist eine Angestellte der Hausverwaltung. Wenn die Hausverwaltung sie entsprechend beauftragen würde, dann könnte sie dir die Briefe ggf. auch selbst schreiben. Was ich damit sagen will, ist, dass du dir die Mitarbeiter in der Hausverwaltungsfirma nicht aussuchen kannst. Dass sie möglicherweise so einiges über dich weiß, kannst du nicht verhindern. Wenn du meinst, dass sie zu viel von ihrem firmeninternen Wissen " öffentlich macht", dann kannst du dich bei der Hausverwaltung sicher beschweren, allerdings ist es fraglich, ob du dir damit selbst einen Gefallen tust oder eher das Gegenteil erreichtst.