Gleich 2 Probleme auf einmal.. Stress mit Hausmeister und Vermieter was nun?

7 Antworten

Du bist Mieter in einer Eigentumswohnung? Der Hausmeister ist daher Angestellter der ETW - Gemeinschaft und dir überhaupt nichts zu sagen. Deine Mängelmeldungen gehen immer an den Eigentümer der ETW schriftlich und nachweisbar. Bei schwerwiegenden Mängeln hast du das Recht der Mietminderung bis zur Beseitigung des Mangels (bitte taggenau). Die Zettel im Treppenhaus solltest du alle in seinen Briefkasten zurückgeben, falls sie an dich adressiert sind. Hier kannst du auch eine Unterlassungsklage einreichen. Den Verschluss der Müllkübel solltest du ebenfalls mit einer Unterlassungsklage bedrohen aber bei Fortsetzung auch anwenden.

Ich vermute, dass du nicht in einer ETW wohnst. Daher hättest du bei Verkauf deiner Wohnung (Gibt es eine Teilungserklärung?) Kündigungsschutz je nach Kommune bis zu 10 Jahre für den Fall, dass der Erwerber hier Eigenbedarf anmelden will.

Der Vermieter darf ohne Grund nicht in deine Wohnung. Wäre es zu Besichtigung vor Verkauf, so müsste er sich mindestens 1 Woche vorher anmelden. Will er ohne Anmeldung und ohne Grund in deine Wohnung, so lass ihn vor der Tür stehen.

.... es wurde also keine Wohnung, sondern eine Eigentumswohnung angemietet.

Mir stellt sich die Frage, was haben die Mieter mit einem fremden Hausmeister und einer fremden Verwaltung am Hut? Nichts, oder?

Bleibe hart und prüfe noch einmal die BK-Abrechnung, ob da die Kosten und Lasten für den Einsatz des Hausmeister berechnet wurden. Ein MIeter hat diese ja nicht zu wuppen!

Hui, ganz schön viele Fragen, ganz schön unstrukturiert.

Von Vorne: der (geplante) Verkauf einer Wohnung rechtfertigt keine Kündigung!

Er will uns raushaben weil er die Wohnung verkaufen will um sich eine neue Wohnung zu kaufen und dann dort in Ruhe die Rente genießen kann.

ich will auch viel. Der Vermieter muss sich an das Gesetz halten. Gut, daß Du schon den Mieterbund eingeschaltet hast.

Bezüglich des Hausmeisters: Ruhe bewahren und besonnen reagieren. Hier ein paar Vorschläge, wie Ihr hättet reagieren können bzw. wie Du in Zukunft reagieren kannst:

Der Hausmeister klebte an die Heckscheibe unseres Autos Müll, schrieb uns später einen Zettel das wir den doch richtig entsorgen sollen

den Hausmeister schriftlich hinweisen, daß dieser Müll nicht von Dir verursacht war (wenn das so ist). Gleichzeitig ihn auffordern, sich von Deinem Auto fernzuhalten.

Beim rasenmähen schreit er vom balkon runter wir würden das nicht richtig machen..und das Kabel müssen wir auch richtig ausrollen..,

Das Kabel sollte man in der Tat ausrollen. "Lieber Herr Hausmeister, wenn das in Ihren Augen nicht richtig ist, dann zeigen Sie es mir doch bitte, wie Sie es sich vorstellen". Ist das Rasenmähen vertraglich vereinbart?

etwas später kam ein Brief von der Hausverwaltung, der er immer alles hinter unserem Rücken erzählt

Darauf kannst Du reagieren (musst Du aber nicht) und die Sache richtig stellen (würde ich empfehlen)

Wir sollten darauf die Hecke abreißen.. Sie wäre anscheindend kaputt(war sie aber nicht) und dem Baum stutzen, weil er 30cm zu lang ist.

Sagt wer? Ausschließlich der Vermieter ist Euch weisungsbefugt.

wir hätten das Gitter im falschen Mülleimer entsorgt, was ja von meinem Meerschweinchenkäfig stammen würde.. angeblich.. doch all diese Sachen waren nicht von uns.

Wie jetzt? Das Gitter von Deinem Meerschweinchenkäfig war nicht von Dir? Das hört sich ehrlich gesagt etwas seltsam an.

Rolladen: hier ist einzig und allein Euer Vermieter zuständig. Dieser kann natürlich den Hausmeister mit der Begutachtung und/oder Reparatur beauftragen.

Jetzt hat er heute dort angerufen beim Vermieter und die riefen hier alle 5 min aufm Telefon an.

Wer hat wo angerufen???

Im Treppenhaus hängen ständig Zettel von ihm, mit seinen Meinungen drauf Bsp " Schande, brotlaibe verschimmeln im Bio, woanders haben Menschen nichts zu essen"

ignorieren.

die Tonnen schliesst er immer mit einer Kette + schloss ab,

Fordere den Vermieter auf, für Abhilfe zu sorgen. Entweder muss er die Kette/Schloss entfernen lassen oder Dir einen Schlüssel zukommen lassen.

Wenn der Vermieter sich quer stellt, besorg' Dir einen Bolzenschneider und knack das Schloss.

Wie ist das, wenn der Vermieter dann einfach unangemeldet vor der Tür steht?

Dann lässt Du ihn rein oder nicht. Wie Du willst.

TuttiFrutti1994 
Beitragsersteller
 17.01.2018, 13:25

Zwecks Vermieter ist es verdammt schwer, sie kennt weder die deutschen gesetzte richtig, noch kann sie richtig deutsch.

Dass der Mieterbund eingeschaltet ist, ist schon mal gut. Ich würde jeden einzelnen Vorfall schriftlich dokumentieren mit jeweiliger Stellungnahme aus deiner Sicht.

Der Vermieter hat kein Recht, die Wohnung unangekündigt zu betreten.

Hast du eine Rechtschutzversicherung?

TuttiFrutti1994 
Beitragsersteller
 16.01.2018, 21:02

Leider besitzen wir keine Rechtsschutz... Wir haben alles schriftlich dokumentiert und alle Vorfälle mit Bildern festgehalten.

Abgesehen vom haumeisterlichen Geplänkel besteht für Sie das eigentliche Problem, dass der Käufer der Wohnung nach Eintrag im Grundbuch Ihre Wohnung wegen Eigenbedarf kündigen könnte.

Er muß lediglich die ges. Küdigungsfrist von 3 Monaten bei einer gegebenen Vertagsdauer von bis zu 5 Jahren beachten.

Das Mietverhältnis selbst wird zunächst vom Käufer übernommen.

Sie wären folglich sehr gut beraten, mit dem Verkäufer einen Betrag auzuhandeln, der für den Fall Ihrer freiwilligen Zustimmung zur Aufhebung des Mietvertrages, Ihnen den Umzug versüßt, solange dazu noch Zeit ist; "Sie halten da kein fließendes Wasser auf"!.

Konzentrieren Sie Ihre Energie auf die Suche nach einer für Sie geeigneten Wohnung!