Ich bitte hier nur um sachliche Antworten.
Am Freitag, den 22. 04.2016 wurde unsere Oma, Mutter und Schwiegermutter beerdigt, welche nach einen schweren Krebsleiden bei uns zu Hause verstarb. Einen Tag vorher, am 21.04.2016 wurde die Oma im falschen und bedeutend billigeren Sarg in der Friedhofskapelle aufgebart. Wir wurden nicht nachgefragt, sondern vor vollendeten Tatsachen gestellt. Bestellt war ein anderer Sarg, welcher aber an diesem Tag angeblich nicht mehr verfügbar war. Das Grab wurde etwa ebenerdig zum Kiesweg aufgeschüttet. Also kein kleiner Grabhügel, sondern absolut flach. Am Samstag, den 23.04.2016 regnete es bei uns sehr stark und die Erde des Grabes fiel 30cm unter die Wegesoberkannte. Dabei brach auch ein Teil des aufgekiesten Weges in das Grab. Wir haben von dem eingesackten Grab Bilder gemacht. Solch eine Schweinerei gab es laut unsere Dorfbewohnern noch nie und wir hatten so etwas auch noch nie gesehen.Am Donnerstag. dem 28.04.2016 rief uns eine Dame des Bestattungsunternehmen an und bot uns natürlich nur gegen Bezahlung an, das Grab in Ordnung zu bringen. Am Freitag, dem 29.04.2016 telefonierte meine Frau mit dem Bestattungsunternehmer. Er wäre nur gegen Entgeld bereit, das Grab in Ordnung zu bringen. Heute am 30.04.2016 haben wir das Grab hergerichtet. Dazu mussten ca. 3 Kubikmeter Erde mit einem Anhänger herangefahren und in das Grab geschaufelt werden. Jetzt sieht das Grab anständig aus.
Ich empfinde solches Geschäftsgebaren schlichtwegs als bodenlose Sauerei.
Welche rechtliche Möglichkeiten haben wir? 1. Falscher und billiger Sarg. 2. Grab wurde mit Erde auffüllen, welche wir erst mit einem Anhänger herbeifahren mussten.
Können wir die Beschaffung der Erde und die Arbeit (Nachbarn haben uns dabei geholfen) geltend machen, bzw von der Rechnung des Bestatters abziehen.
Meine Frau hat sich über diese Schweinerei und dieses Gebaren des Bestattungsunternehmer sehr aufgeregt und geweint. Die Verstorbene war letztendlich ihre Mutter.
Können wir hier Schmerzensgeld geltend machen und eventuell ebenfalls von der Rechnung abziehen? Und wenn, wieviel wäre angemessen?