Das Finanzamt hat meinen Studentenstatus nicht berücksichtig?
Hallo, ich habe soeben festgestellt, dass das Finanzamt meinen zu versteuernden Brutto-Gehalt falsch berechnet hat.
Ich bin Studentin und habe einen Freibetrag von 8354 EUR im Jahr. Weiterhin bin ich aber auf 20 Stunden-Basis richtig angestellt und führe alle Steuern richtig ab.
Nun musste ich feststellen, dass die letzten Jahre zwar meine Aufwendungen abgeführt worden, aber mein Freibetrag nicht berücksichtig wurde.
Das führte dazu, dass zum Beispiel im Jahre 2013 13000 EUR zu versteuern sind und ich somit sehr viel Geld verloren habe. Also, statt ca. 5000 EUR steuerpflicht, habe ich 8000 EUR mehr versteuert.
Kann ich das im Nachhinein noch korrigieren lassen?
Ich habe dem Finanzamt meinen Studentenstatus immer vorbildlich mitgeteilt. Warum das nicht berücksichtigt wurde, ist mir ein Rätsel.
Macht es Sinn, dort mal anzurufen?
Vielen Dank schonmal für eure Hilfe.
VG Mahsa
9 Antworten
Gibt auch eine gewisse Regelung mit Tagen. Bei über 50 Arbeitstagen musst du das was darüber liegt auch versteuern lassen. So war es bei mir. Das waren dann 20%. Ist deine Arbeit als geringfügige Beschäftigung gemeldet?
Dann musst du den Betrag der über den (ungefähr) 8000€ liegt oder über den 50 Arbeitstagen versteuern lassen.
Alternativ könntest du beim Finanzamt oder Steuerberater nachfragen.
Ohne Steuerbescheid kann man da wenig dazu sagen. Deshalb entweder direkt zum Finanzamt, oder einen Steuerberater erst mal über den Bescheid schauen lassen. Unter Umständen hast du da auch was missverstanden.
Geh direkt dort hin und lass dich sofort beraten
Es ist sogar das Einzige, was Sinn macht!
Hallo, ich arbeite voll steuerpflichtig und sozialabgabenpflichtig bei meinem Arbeitgeber. Ich bin jedoch Studentin (wieder). Also habe eine Anstellung und studiere. Die Anstellung ist auch richtig vergütet und nicht geringfügig. Somit zahle ich alle steuern und Abgaben, da ich bei meinem Arbeitgeber nicht studentisch angestellt bin.
Als Student kannst du jedoch im Jahre 2014 8354 EUR steuerfrei verdienen. Dies ist bei mir - da vom Arbeitgeberseite kein Student - nicht geschehen. Ich habe voll Steuern abgeführt, aber diese vom Finanzamt nicht zurück bekommen.
Nun versuche ich für das Jahr 2014 meine Steuererklärung mit Elster zu machen und weiss gar nicht, wo ich diesen Freibetrag eingeben kann.
Hallo PiEtsch, danke für deine Antwort. Ich bin nicht geringfügig Beschäftig und das ist auch mein Dilemma.
Ich bin auf 19,5 Studen/Woche angestellt und bezahle alle steuer- und sozialabgaben, wie jeder andere Beschäftigte auch.
Jedoch bin ich auch noch Studentin.
D.h., dass ich wie ein nicht Student steuern abführe bzw. zahle, aber eigentlich noch Student bin.
Da gibt es doch einen Freibetrag, bis wo man doch keine Steuern zahlen muss. oder?
Ich blick nicht mehr durch.