Das Finanzamt hat meinen Studentenstatus nicht berücksichtig?

9 Antworten

Gibt auch eine gewisse Regelung mit Tagen. Bei über 50 Arbeitstagen musst du das was darüber liegt auch versteuern lassen. So war es bei mir. Das waren dann 20%. Ist deine Arbeit als geringfügige Beschäftigung gemeldet?

MahHa 
Beitragsersteller
 20.10.2015, 23:18

Hallo PiEtsch, danke für deine Antwort. Ich bin nicht geringfügig Beschäftig und das ist auch mein Dilemma. 

Ich bin auf 19,5 Studen/Woche angestellt und bezahle alle steuer- und sozialabgaben, wie jeder andere Beschäftigte auch. 

Jedoch bin ich auch noch Studentin. 

D.h., dass ich wie ein nicht Student steuern abführe bzw. zahle, aber eigentlich noch Student bin. 

Da gibt es doch einen Freibetrag, bis wo man doch keine Steuern zahlen muss. oder? 

Ich blick nicht mehr durch. 

PiEitsch  27.10.2015, 10:03
@MahHa

Dann musst du den Betrag der über den (ungefähr) 8000€ liegt oder über den 50 Arbeitstagen versteuern lassen.

Alternativ könntest du beim Finanzamt oder Steuerberater nachfragen.

Ohne Steuerbescheid kann man da wenig dazu sagen. Deshalb entweder direkt zum Finanzamt, oder einen Steuerberater erst mal über den Bescheid schauen lassen. Unter Umständen hast du da auch was missverstanden.

Geh direkt dort hin und lass dich sofort beraten

Es ist sogar das Einzige, was Sinn macht!

Hallo, ich arbeite voll steuerpflichtig und sozialabgabenpflichtig bei meinem Arbeitgeber. Ich bin jedoch Studentin (wieder). Also habe eine Anstellung und studiere. Die Anstellung ist auch richtig vergütet und nicht geringfügig. Somit zahle ich alle steuern und Abgaben, da ich bei meinem Arbeitgeber nicht studentisch angestellt bin.

Als Student kannst du jedoch im Jahre 2014 8354 EUR steuerfrei verdienen. Dies ist bei mir - da vom Arbeitgeberseite kein Student - nicht geschehen. Ich habe voll Steuern abgeführt, aber diese vom Finanzamt nicht zurück bekommen.

Nun versuche ich für das Jahr 2014 meine Steuererklärung mit Elster zu machen und weiss gar nicht, wo ich diesen Freibetrag eingeben kann.