Das eine Kind will nicht zum Vater - trotz Umgangsbeschluss. Was tun?!
Hallo liebe Leser!
ich bin der Vater von zwei Jungs - 9 und 13 Jahre alt. Mit der Mutter sind wir seit 5 Jahren nicht mehr zusammen - es besteht aber ein Gerichtsbeschluss, dass ich die Kinder jedes 2te Wochenende nehmen kann. Es gab schon Umgangsverweigerung seitens Mutter, ich habe den Umgang immer wieder gerichtlich wiederhergestellt.
Der 13-jährige ist jetzt im schwierigen Alter - der bockt und zickt und möchte nicht bei mir übernachten, weil er mit Kumpels zu tun hat etc. Dann wollte ich nur den Kleinen zur Übernachtung mitnehmen - und habe wieder die volle Umgangsverweigerung bekommen. Anstatt Wochenende - darf ich die Jungs nur am Samstag für 8 Stunden mitnehmen. Grund ist: der Ältere möchte nicht bei mir schlafen - also soll der Kleine auch drunter leiden, so der Mutter.
Wie kann ich den Umgang wiederherstellen?! - oder bin ich jetzt voll auf das Verhalten vom Grossen angewiesen. Der Beschluss wird aber dabei auch verletzt.
Was mache ich?!!
Danke
4 Antworten
ich würde den großen ausklammern aus dem umgang und ihn ziehen lassen. wenn er mitkommen möchte, dann soll er dies tun. wenn er nach hause will, muss er halt sehen wie er dahin kommt wenn du es nicht tust. es sei denn er wartet bis der umgang zu ende ist.
wenn er nur noch kommt um goodies abzugreifen, würde ich der geschichte ein ende setzen und ihm erklären dass du nicht sein geschenkesack bist, sondern auch einforderst hilfen und unterstützung wenn mal arbeit anliegt. für das zweite kind würde ich den vollen umgang samt ferienregelung etc einfordern. sollte die km da spänne machen,wirst du das ausurteilen lassen müßssen über gericht.
Das Umgangsrecht steht dir zu und du kannst es gerichtlich durch setzen.
Auch das Jugendamt kann dir hier weiter helfen, oder ein Anwalt.
Wenn der Große nicht möchte, dann zwinge ihn auch nicht, das führt nur zu Turbulenzen, aber der Kleine muss dir heraus gegeben werden.
LG Pummelweib :-)
Hallo,bin in der gleichen Situation.Mein Sohn ist auch 13 und habe auch eine 5 jährige Tochter .Meine Ex verweigert mir den Umgang seit 2 jahren,ich habe gar keinen kontakt zu den Kindern .Ich habe alle Ämter durchlaufen,vor kurzem hat ich einen Gerichttermin wegen umgang,die Richterin wollte keinen beschluss festlegen ,sie meinte es würde nicht viel bringen ,wenn die Kindesmutter dagegen ist .Die Richterin hat uns geraten,den Umgang ausser gerichtlich zu klären und uns zur Elternberatung verwiesen .Wir sollen paar Monate zur Beratung und wenn das auch nicht hilft ,dann soll ich wieder einklagen .Mein Anwalt sagt mir mit 14 jahren dürfen die Kinder selber entscheiden ob sie den Vater sehen wollen oder nicht.Da wird dir auch kein Beschluss mehr helfen.Versuch den kleinen zur dir zu holen , und der grosse wird ihm früher oder später auch folgen
Lass deinen Anwalt die Sache klären.