Komme ich ins Gefängnis?

7 Antworten

Nö, ins Gefängnis sicher (noch) nicht aber soviel Dummheit muss bestraft werden!

Nach § 143 MarkenG kann eine vorsätzliche Markenrechtsverletzung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.

Zweimal lebenslänglich. Mindestens.

Spaß beiseite: Ich denke, dass es in der Schweiz ist wie in anderen Ländern auch: Es gibt ein Bußgeld (schweizerisch: eine Busse ;) ). Das richtet sich nach der Schwere des Vergehens.

Also schon einige Franken Bußgeld. Vielleicht lässt man die Sache auch auf sich beruhen.

Geldstrafe. Wenn du diese nicht bezahlst, ist Ersatz-Freiheitsstrafe MÖGLICH

hola00 
Beitragsersteller
 19.01.2021, 17:48

Wie hoche Geldstrafe?

Nö, vermutlich nicht, wenn Du glaubhaft machen kannst, dass Du in Gutem Glauben handeltest. Das dürfte natürlich schwierig werden, wenn die Kiste nur 80 EUR kostete statt 1.500 - oder? Na, und wie viel Schotter hast Du jetzt für die Gier nach Fakezeugs versenkt? Am Ende war es teuer, oder?

Nein keine Freiheitsstrafe.

hola00 
Beitragsersteller
 19.01.2021, 17:47

was passiert mit mir? muss ich vor Gericht? oder wie ist das in der Schweiz geregelt?

Ratefuchs007  19.01.2021, 18:02
@hola00
...oder wie ist das in der Schweiz geregelt?

Erzähl uns doch bitte mal, warum wir das jetzt für Dich googeln sollen.

Du schreibst hier in einem deutschen Forum, hier kennt niemand das schweizerische Strafgesetzbuch auswendig.