Mietshaus Kaufen, Mite anrechnen lassen?
Guten Tag,
ich habe eine weile gegoogelt und bin leider nicht fündig gewurden, daher wende ich mich jetzt direkt an euch. wir wohnen zur Zeit zur miete, das Intresse für ein Kauf dieses Objekt ist gross, eine Kaufoption wurde uns damals auch zugesagt. meine frage ist jetzt ob es möglich ist ein teil der bisher gezahlten miete anzurechnen, oder gibt es sowas wie ein vorverkaufsvertrag das ab den datum xx.xx.xxxx die miete für den kauf angerechnet wird, oder ähnliches? oder exestiert sowas nur in meiner traumwelt?
danke euch im voraus!
9 Antworten
Der Kauf eines Objektes und die Optionen sind frei verhandelbar. Wenn sich der Vermieter auf eine derartige Regelung einlässt ist das so auch in Ordnung. Der einfachere und logischere Weg ist aber sicherlich einen niedrigeren Kaufpreis auszuhandeln.
Die Anrechnung der bisher gezahlten Miete müsste schon früher vereinbart worden sein und es wäre dann wohl auch ein Eintrag ins Grundbuch erforderlich geworden.
Kläre mit dem Verkäufer ab, welche Form der Überlassung er anstrebt.
Ja, dass Dir der Vermieter die letzten Jahre Miete anrechnet existiert nur in Deinen Träumen. Ein Vorkaufsrecht ist nur vorhanden, wenn Du dieses schriftlich hast. Es gibt natürlich die Möglichkeit einer Art Mietkauf, aber der Verkäufer möchte dann natürlich auch Zinsen von Dir dafür, da er Dir ja dann ein Darlehen gibt. Rechtlich gesehen ist das aber auch nicht so einfach. Sollte er Insolvent gehen, dann ist Euer Geld weg und Ihr habt keine Wohnung. Im Normalfall will man als Verkäufer aber auch den Gesamtpreis auf einmal, falls man diesen wieder investieren möchte. Daher mein Rat, ob Vorkaufsrecht oder nicht, wenn Ihr bereit seid einen angemessenen Preis zu bezahlen kann es dem Verkäufer egal sein an wen er verkauft. Geht zur Bank und lasst eine Finanzierung prüfen und dann mit einem Angebot zum Verkäufer. Die Zinsen sind gerade herrlich niedrig, es gibt kaum eine bessere Zeit zum Kauf als jetzt ;-)
Der Vermieter hat die Immobilie wahrscheinlich damals gekauft um eine Geldanlage zu haben. Auch hat er die Mieteinnahmen in der Vergangenheit versteuern müssen, so dass es schwer ist das rückwirkend zu regeln. Das was Dir vorschwärmt nennt man Mietkauf und kann mit dem Eigentümer vereinbart werden, wenn dieser Einverstanden ist, wozu er aber nicht verpflichtet ist.
Habt Ihr die zugesagte Kaufoption auch schriftlich? Sonst ist alles für die Katz!