darf vermieter eigene funkklingel verbieten?

5 Antworten

Kann es sein das die Klingel schlicht und ergreifend geklaut wurde?

Meiner Ansicht nach kann der Vermieter eine Funkklingel nicht verbieten.

imager761  30.04.2018, 20:39
Meiner Ansicht nach kann der Vermieter eine Funkklingel nicht verbieten.

Diese rechtsirrige Meinung hast du mal wieder exklusiv für dich. Der M hat weder an der Gemeinschaftsanlage etwas zu montieren noch eigenmächtig eine offenbar funktionstüchtige, drahtgebunden Klingel ("die rückplatte des klingelknofes ist noch vorhanden") eigenmächtig gegen einen Funkklingelsender zu eretzen.

Gemietet ist eine Wohnung mit einer Klingelanlage, wie sie bei Mietbeginn vorhanden war; Modernisierungen unterliegen der ausschl. Befugnis des Vermieters/Eigentümers.

G imager761

mama59 
Beitragsersteller
 19.04.2012, 17:22

das glaube ich weniger.wir wohnen neben einem geschäft.da ist ständig betrieb, auch vor dem laden. als ich heute morgen zur arbeit bin, war alles noch da. unsere eigentliche klingel ,incl. türöffner,ist seit monaten kaputt. es funktioniert nur der türöffner und die gegensprechanlage. nach mehreren mitteilungen an den vermieter,bisher ohne nennenswerte ergebnisse, habe ich mich dann entschlossen eine funkklingel zu kaufen und dies auch angebracht.sie hing 4 wochen an der haustür und ,wie schon erwähnt, ist der klingelknopf mit namensschild(sender) seit heute vormittag verschwunden

darf der vermieter eine funkklingel verbieten?

Er darf. Jedwede Installationen an den Gemeinschaftsflächen ist dir untersagt; insbes. dann, wenn eine funktionierenden drahtgebundene Klingel bereitgestellt wurde.
Über die Gestaltung der Klingelanlage nebst Beschriftung entscheidet zudem ausschl. der VM.

Gegenfrage: Würdest du bei deinem verliehenen Auto akzeptieren, wenn ein Öldruckmesser oder Voltmeter an das Armaturenbrett geschraubt würde weil das dem Entleiher unverzichtbar erschien?

G imager761

Nur dann, wenn kein Klingeldrücker vorhanden ist, kann der Mieter unter Umständen, nach Rüge beim Vermieter(ggf. auf dessen Kosten), einen eigenen Knopf montieren. Ist bereits einer vorhanden, gibt es kein Recht dazu. Es ist immer zu Bedenken, es handelt sich um fremdes Eigentum. MfG

So etwas habe ich ja noch nie Gehört ! Wenn im Mietvertrag nichts Derartiges geschrieben steht,dürfte er keine Handhabe gegen Dich haben . Es sei denn,Du hast die Klingel ( ich nehme an das Du sie unten vor der Haustür angebracht ) durch Löcher Bohren und Dübel setzen befestigt hast . Da könnte ich mir Vorstellen,das er mit dem Argument kommt,das Du nur Deine Wohnung und eventuell einen Keller Angemietet hast .Und damit müsste ich ihm Recht geben,das wäre nämlich Sachbeschädigung . Wenn Du sie nur mit Klebestreifen, auf der Rückseite der Klingel , angebracht hast dürfte er keine Rechtliche Handhabe gegen Dich haben !

mama59 
Beitragsersteller
 19.04.2012, 17:39

der sender(klingelknof) wurde unten neben der haustür(da befindet sich auch auf holzpanelle die eigentliche klingelanlage) mittels zwei kleiner holzschrauben auf bereits vorhandene löcher(vmtl. wurde da schonmal was angeschraubt und wieder entfernt,sieht so aus , als wenn die klingelanlage höher gesetzt wurde)angeschraubt. ich habe also nicht gebohrt oder gedübelt. die rückplatte des klingelknofes ist noch vorhanden. der eigentliche sender(incl.batterie)w ird auf diese platte aufgeschraubt. beides wurde abgerissen. von meiner nachbarin habe ich eben erfahren, das heute vormittag unser vermieter da war und nun, wie bereits erwähnt , fehlt der sender. der empfänger steht nun ,leider, ohne seinen klingelknopf bei mir in der wohnung.

Da offensichtlich eine Klingelanlage vorhanden ist,darfst Du nicht eigenmächtig eine neue installieren.