Darf mein Vermieter mir verbieten das meine Freundin mit ihren 3 Kindern bei mir einziehen ?
8 Antworten
Da es sich um ein Reihenhaus handelt, das vermutlich auch ausreichend Wohnfläche bietet (ab ca. 60 m² aufwärts), kann er das nicht verbieten. Häufig ist es so, dass man als Reihenhaus-Mieter für Heizenergie, Wasser, Müllgebühren etc. selbst direkt gegenüber Ver- und Entsorger verantwortlich ist und somit würden sich damit noch nicht einmal die Nebenkostenvoraus-zahlungen ändern. Zahlt ihr für diese Posten aber an den Vermieter, dann kann er wohl die Nebenkostenvorauszahlung erhöhen. Das wäre aber auch in Eurem Interesse.
Eine Mieterhöhung ist natürlich denkbar, aber nicht aufgrund der Tatsache, dass nun mehr Leute das Haus mehr beanspruchen, sondern nur, wenn die Marktmieten höher sind, als das, was Du derzeit bezahlst. Anlass, über eine Mieterhöhung nachzudenken, gibst Du dem Vermieter auf jeden Fall.
Wenn die Wohnung nicht überbelegt ist, dann muss der Vermieter in der Regel dem Zuzug des Partners mit Anhang zustimmen.
Ein neuer Mietvertrag ist nicht nötig, auch nicht das man den Partner in den bestehenden Vertrag aufnimmt, aber der Vermieter darf die Nebenkosten anpassen.
MfG
Johnnymcmuff
Was macht dich da so sicher
Einige Gerichtsurteile und diverse Internetseiten.
Jahrelange Recherche.
Du musst deinen Vermieter vorher über deine Absicht informieren. Hier ein Link dazu:
Hat er seine Absage nicht begründet, vielleicht, weil die Wohnung zu klein ist?
Jein, er kann die Miete erhöhen, da die Wohnung sich mit 4 weiteren Personen mehr abnutzt.
Jein, er kann die Miete erhöhen, da die Wohnung sich mit 4 weiteren Personen mehr abnutzt.
Steht wo?
Ich denke nirgends, weil das Kappes ist.
Die Nebenkosten darf er anpassen, das ist aber keine Mieterhöhung:
https://www.ruv.de/de/presse/r\_v\_infocenter/pressemeldungen/20150204-partner-wohnung.jsp
MfG
Genau, die Nebenkosten erhöhen sich selbstverständlich mit vier weiteren Personen in der Wohnung, eine Mieterhöhung deswegen ist wirklich unsinnig!
Steht wo?
In § 553 II BGB: "Ist dem Vermieter die Überlassung nur bei einer angemessenen Erhöhung der Miete zuzumuten, so kann er die Erlaubnis davon abhängig machen, dass der Mieter sich mit einer solchen Erhöhung einverstanden erklärt."
Selbstverständlich ist eine unverändertes Nutzungsentgelt nicht mehr zumutbar, da abweichend zu den Voraussetzungen bei Mietvertragsschluss nunmehr eine stärkere Abnutzung der Mietsache mit 5 Personen, davon 3 Kindern, durchaus erwartbar ist.
Es ist nicht Gebrauchsüberlassung an Dritte, es wird nicht an andere vermietet sondern Zuzug des Partners.
§ 540 BGB
Gebrauchsüberlassung an Dritte
(1) Der Mieter ist ohne die Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsache
einem Dritten zu überlassen,
Die Wohnung wir keinem Dritten überlassen.
insbesondere sie weiter zu vermieten.
Davon ist auch nicht die Rede.
(2) Überlässt der Mieter den Gebrauch einem Dritten,
Der Mieter nutzt sie mit seinem Lebenspartner
Es ist nicht Gebrauchsüberlassung an Dritte, es wird nicht an andere vermietet sondern Zuzug des Partners.
Und genau das ist Gebrauchsüberlassung an Dritte (nicht Vertragspartner).
Von der Untermiete zu unterscheiden ist die Gebrauchsüberlassung an Dritte, in der Regel die Aufnahme eines >>>Lebensgefährten(-in).
Ja klar darf er das entscheiden.
Im Regelfall muss er es erlauben. Aber wenn die Wohnung für 5 Personen z.B. viel zu klein ist, ist sein "Nein" bereichtigt.
Es ist ein Reihenhaus und definitiv nicht zu klein
Dann kann er es nicht ohne Weiteres verbieten.
Was macht dich da so sicher
Da steht das entsprechende Urteil dabei: http://www.immobilienscout24.de/umzug/mietrecht/recht-und-urteile/nachzug-des-partners.html
Ansonsten empfehle ich immer sehr gerne den Mieterbund. Lohnt sich.
Das habe ich ja getan.Deswegen weiß ich ja das er nein gesagt hat..