Darf sie meine Fotos auf Instagram posten?

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Also ich sehe das so:

Du hast in anscheinend beiderseitigem Einvernehmen Fotos von ihr gemacht und diese ihr für ihre privaten Zwecke zur Verfügung gestellt. Dies nennt man umgangssprachlich TfP (Time for Picture), wenn ein Fotoshooting zwischen einem Fotografen und einem Model zustande kommt und kein Geld fließt. Auch dafür gibt es Verträge, damit es hinterher keine Streitigkeiten gibt.

Du hast ihr bei der Zusendung der Bilder quasi auch ein Nutzungsrecht eingeräumt unabhängig davon, ob du davon einen Nutzen hast oder nicht! Du sagst ja selbst, dass dies im Grunde für dich auch völlig okay gewesen wäre, wenn ihr euch nicht zerstritten hättet. Da du aber eine generelle Zustimmung nicht einfach von deinen persönlichen Befindlichkeiten abhängig machen kannst, kannst du ihr nun auch nicht verbieten, die Bilder für ihre Zwecke zu verwenden! Urheber der Bilder bleibst du trotzdem. Dies kollidiert nicht mit ihrem Nutzungsrecht. 💁🏻‍♂️

Woher ich das weiß:Hobby
GammaFoto  04.12.2019, 23:22
Du hast in anscheinend beiderseitigem Einvernehmen Fotos von ihr gemacht und diese ihr für ihre privaten Zwecke zur Verfügung gestellt. Dies nennt man umgangssprachlich TfP (Time for Picture), 

Das ist quatsch, auf Basis typischen Hobby Internet Foto-Seiten Unsinns und entbehrt jeglicher (rechtlicher) Grundlage! Wenn man von jemandem ein Foto macht, dann nennt sich das schlichweg "fotografieren"

"Time for Picture" ist ein Vertragskonstrukt, und keine rechtliche oder sonst wie geartete Grundlage

wenn ein Fotoshooting zwischen einem Fotografen und einem Model zustande kommt und kein Geld fließt. Auch dafür gibt es Verträge, damit es hinterher keine Streitigkeiten gibt.

Wenn aber kein Vertrag geschlossen wurde, dann gelten die gesetzlichen Regelungen. Es gab hier keinen Vertrag, also kannst du da nicht mit irgendeinem "TFP" Zeugs ankommen

Du hast ihr bei der Zusendung der Bilder quasi auch ein Nutzungsrecht eingeräumt 

N E I N ! ! ! ! Wie kommst du denn auf diesen Blödsinn?!?!?

Du sagst ja selbst, dass dies im Grunde für dich auch völlig okay gewesen wäre, wenn ihr euch nicht zerstritten hättet. Da du aber eine generelle Zustimmung nicht einfach von deinen persönlichen Befindlichkeiten abhängig machen kannst, kannst du ihr nun auch nicht verbieten, die Bilder für ihre Zwecke zu verwenden! 

Es ist so:

Die Freundin hat keine Erlaubnis die Bilder zu veröffentlichen. Punkt

Wenn nun jemand, mit dem man freundschaftlich verbunden, ist gegen das Gesetz verstößt und das Bilder ohne Erlaubnis veröffentlicht, dann wird man da in der Regel natürlich drüber hinweg sehen, das ist ganz normal. Aber wenn man eben mit jemandem nicht oder nicht mehr freundschaftlich verbunden ist, dann ist und bleibt das ein Gesetzesverstoß, ohne Wenn und Aber! Da hat man dann eben vielleicht keine Lust den Rechtsbruch zu tolerieren

Das wird dir doch auch nicht anders gehen, jemand mit dem du freundschaftlich verbunden bist kann sich bei dir viel mehr erlaben wie jemand fremdes oder gar jemand, der dir höchst zuwider ist!
Stell dir mal vor, dein bester Freund will sich z.B. dein Fahrrad ausleihen, weil er es ganz dringend braucht, du bist aber nicht da, er weiss aber wo es steht, nimmt es sich und klebt dir ein Zettelchen an die Tür "hey, hab mit kurz dein Fahrrad geliehen"... dann wirst du da wohl in der Regel kein Problem damit haben. Jetzt stell dir mal vor, das macht nicht dein bester Freund, sondern der Nachbar, der dich ständig nervt, der vielleicht vor 3 Wochen die Polizei geholt hat weil du deine Party zu laut gefeiert hast und mit dem du ganz einfach ein ganz großes Problem hast... glaubst du denn, du würdest dann auch sagen "ach, kein Problem, soll er ruhig machen"?!?

Tatsache ist, dass die (ehemalige) Freundin da etwas gemacht hat was sie nicht darf und dass es da wohl größeren Knatsch gibt. Da kann ich verstehen, dass man nicht will, dass sie die Bilder nutzt. Wie weit man dann geht um dagegen vorzugehen muss jeder für sich entscheiden, das hängt aber sicher auch davon ab was vorgefallen ist und wie tief und schwerwiegend der Bruch ist.

VanilleHonig  05.12.2019, 19:52
@GammaFoto

Ich habe nun auch noch mal etwas genauer hingeschaut und sehe bei meiner überwiegend intuitiv begründeten Einschätzung dieses Falls durchaus Korrekturmöglichkeiten.

Zitat: "...Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem in Paragraph 60 UrhG speziell verankerten Privileg des Porträtierten. Derjenige, der ein Bildnis von sich selbst anfertigen lässt, darf das Bild Freunden zeigen sowie unentgeltlich und nicht gewerblich nutzen. Das Bild zu vervielfältigen (Paragraph 16 UrhG) oder ins Internet zu stellen (Paragraph 19a UrhG), ist nicht mehr erlaubt. Im Zweifel liegen die Rechte nach der Zweckübertragungsregel des Paragraph 31 Absatz 5 UrhG also beim Fotografen und er muss um Erlaubnis gefragt werden."

Und weiter: "Wird zwischen Fotograf und Werknutzer nicht eindeutig vereinbart, wofür ein Bild genutzt werden darf, orientiert man sich an dem, was gemeint sein könnte. Das kann sich sowohl zu Gunsten als auch zu Lasten des Fotografen entwickeln. Auch aus diesem Grund sollten Verträge schriftlich festgehalten werden."

Persönlich und als Fotograf möchte ich dazu aber anmerken, dass ich es moralisch bedenklich finde und auch ablehne, die Vergabe der Nutzungsrechte quasi basierend auf meinen eigenen Befindlichkeiten dem Model gegenüber treffen zu können. Daher bin ich stets bemüht, im Vorfeld für Klarheit zu sorgen. 💁🏻‍♂️

Du hast das Recht am eigenen Bild. Es jemandem zu übermitteln rechtfertigt nicht es zu veröffentlichen. Wenn Du der Veröffentlichung widersprichst, muss sie die Bilder entfernen

AndreasDerTor  04.12.2019, 20:24

Das stimmt, man sollte aber nicht das Recht am eigenen Bild mit dem Urheberrecht verwechseln.

Esskah  04.12.2019, 20:30
@AndreasDerTor

korrekt, aber ich habe den ganzen Sachverhalt verwechselt - nicht aufmerksam genug gelesen ;-)

GammaFoto  04.12.2019, 20:45
Du hast das Recht am eigenen Bild.

das ist hier nur irrelevant! Es geht um Urheberrechte. Ganz andere Baustelle!

Esskah  04.12.2019, 21:13
@GammaFoto

na offenbar bin ich nicht der einzige der unaufmerksam liest

Bitterkraut  04.12.2019, 20:24

Mit dem Recht am eigenen Bild hat das hier nix zu tun. Hier geht es ums Urheberecht.

Das Recht am eigenen Bild könnte sie reklamieren, wenn er die Fotos ohne Erlaubnis veröffentlicht.

Esskah  04.12.2019, 20:29
@Bitterkraut

stimmt, ich habe nicht aufmerksam genug gelesen und bin davon ausgegangen, dass sie Fotos von ihm selbst veröffentlicht hat.

Bitterkraut  04.12.2019, 20:31
@Esskah

Nö, die, die der Semi-Profi gechossen von ihr geschossen hat. (Ein Profi hätte die Frage ja selber beantworten können).

Esskah  04.12.2019, 20:36
@Bitterkraut

ein Semi-Profi sollte das auch können, denn Urheberrecht ist spätestens dann enorm wichtig, wenn man für seine Arbeit Geld bekommt ;-)

Bitterkraut  04.12.2019, 20:39
@Esskah

Klar, wegen einen Streit hinterher Theater zu machen, ist ehr kindlich als semi-profssionell. Wäre es vor dem Streit wichtig gewesen, dass es "seine" Fotos sind, hätte er sich klar vereinbart.

Ich habe ihr beim Übermitteln der Bilder aber nicht gesagt was sie mit den Bildern machen und was sie nicht machen darf.

das musst du auch nicht. Zum Veröffentlichen von Bildern braucht man die explizite Erlaubnis des Urhebers. Ohne zu fragen darf sie die Bilder nur anschauen, aber nicht veröffentichen

oder gilt das freiwillige übermitteln der Fotos als abstoßen aller Rechte an dem Bild?

nein, natürlich nicht

Wie weit kann ich mein Urheberrecht geltend machen 

voll umfänglich. Du kannst verlangen dass die Bilder gelöscht werden und für die unrechtmässige veröffentlichung kannst du eine Abmahnung schicken oder von einem Anwalt schicken lassen (wenn du es selbst machst musst du die gesetzlich geregelte Form einhalten, die Kosten eines Anwalts wird deiner Freundin berechnet) und zudem Schadensersatz fordern

VanilleHonig  04.12.2019, 20:55

Das sehe ich in diesem Fall überhaupt nicht so und die Situation sollte meines Erachtens auch mit einem Gespräch der Beteiligten und nicht gleich mit der Anwaltskeule gelöst werden! 💁🏻‍♂️

GammaFoto  05.12.2019, 00:02
@VanilleHonig
Das sehe ich in diesem Fall überhaupt nicht so

Musst du nicht. ich spreche von Tatsachen und nicht von Meinungen.

Deine persönliche Meinung darfst du natürlich gerne haben.

und die Situation sollte meines Erachtens auch mit einem Gespräch der Beteiligten und nicht gleich mit der Anwaltskeule gelöst werden!

kann man machen, muss aber nicht klappen... Ein Gespräch ist meist nur dann möglich wenn es dazu eine weitere Grundlage gibt. Klar, wenn man die "Anwaltskeule" einsetzt dann muss man sich im Klaren sein, dass da kein Gras mehr drüber wachsen wird. Manchmal aber, bei einem sehr tiefen Graben, wird da eh nie wieder etwas wachsen, weder Gras noch Freundschaft. Ich weiss nicht, was vorgefallen ist und du auch nicht.

Esskah  04.12.2019, 20:39

alles korrekt, jedoch muss bei einer Schadensersatzforderung auch nachweisbar ein Schaden entstanden sein. Diesen kann ich hier nicht erkennen, somit wäre eine Schadendersatzforderung sicherlich erfolglos.

Anwaltskosten, etc. sind da nicht als Schaden, sondern als Aufwendungen zu werten.

GammaFoto  04.12.2019, 20:44
@Esskah

der Schaden ist entstanden, indem in die Rechte des Urhebers eingegriffen wurde. Das wird nach Tabelle berechnet. Ein Schaden muss nicht finanzieller Natur sein!

Anwaltskosten, etc. sind da nicht als Schaden, sondern als Aufwendungen zu werten.

das habe ich auch nicht gesagt. Du weisst nicht, wie das mit der Abmahnung läuft, oder? Die Anwaltskosten berechnet dieser gleich direkt in die Kostennote der Abmahnung zusammen mit der Schadensersatzforderung mit ein. Zu zahlen hat dann der Abgemahnte direkt, für den Urheber entstehen keinerlei Kosten

Esskah  04.12.2019, 21:18
@GammaFoto

bleib mal auf dem Teppich! Du hast vom Grundsatz her Recht. Allerdings ist hier von Personenfotos die Rede. Dafür ist ganz sicher kein (nennenswerter) Schaden durch eine Urheberrechtsverletzung entstanden.

Bei der Urheberrechtsverletzung tritt i.d.R. ein immaterieller Schaden ein, da stimme ich Dir zu, jedoch hängt die Bemessung des Schadens von der Bekanntheit des Künstlers und dem Wert des Werkes ab.

Auch Du musst zugeben, dass weder der Künstler besonders bekannt ist (Semi-Profi) und auch das Werk, das aus persönlichen Fotografien besteht, keinem besonders hohen Wert i.S.d. Urheberrechts hat.

Also: inhaltlich korrekt was Du schreibst, aber über das Ziel hinausgeschossen.

Fidreliasis  04.12.2019, 22:40
@Esskah

Wenn die Freundin die Bilder verwendet scheinen sie ja einen gewissen Wert zu haben, unabhängig davon wie berühmt der Fotograf ist kann man zumindest die normalen Gebühren wines Fotoshootings als schaden geltend machen.

GammaFoto  04.12.2019, 23:57
@Esskah
Allerdings ist hier von Personenfotos die Rede. Dafür ist ganz sicher kein (nennenswerter) Schaden durch eine Urheberrechtsverletzung entstanden.

überlass das zu beurteilen mal lieber den Profis...
der Bundesgerichtshof gibt in einem Fall zum Beispiel für ein einzelnes "einfach ausgestaltetes" Amateur (!) Foto einen Schadensersatz-Wert von 100€ als angemessen an, wenn der Urheber nicht genannt wird erhöht sich der Schadensersatz auf 200€. Du wirst jetzt sicherlich nicht glauben es besser wissen zu wollen als der BGH, oder?!?

Wenn es sich dann nicht nur um eines, sondern zum Beispiel um 5 Bilder handelt (in der Frage heisst es ja "ein paar Bilder"), dann wären das also schon insgesamt 500 bis 1000€ Schadensersatz

Zudem gibt der BGH für den Fall eines einzelnen Amateur-Bildes auch einen Gegenstandswert von 6000€ als angemessen an, das bedeutet also Anwaltskosten in Höhe von € 571,44

Man kann als Urheber aber natürlich auch jederzeit selbst und ohne Anwalt abmahnen, dann muss der Täter diese Kosten nicht tragen. Wenn es aber drum geht, dass da z.B. im Falle eines Bilderklaus im Internet für die Tat auch ein ordentlicher Lerneffekt beim Täter eintreten soll, dann kann man das auch einen Anwalt machen lassen, das macht dann erstens mehr Eindruck und zweitens erhöht sich dadurch mit der zu zahlende Summe eben auch gleich hoffentlich der Lerneffekt. Wenn man es aber mit jemandem zu tun hat den man nicht persönlich kennt, dann muss da evtl. erst auch mal die Identität festgestellt werden, da braucht man dann eben vielleicht auch einen Anwalt, der sich mit Hilfe richterlicher Verfügungen die persönlichen Daten eines Täters besorgen kann (vor allem wenn die Leute sich nicht an die Impressums-Pflicht halten müssen sie den erhöhten Aufwand mit Auslagen etc. dann natürlich zusätzlich bezahlen), das kann man dann als Urheber gar nicht selbst machen. Aber das jetzt nur mal so als Exkurs, dass auch du hier mal was lernst, mit dem der Frage hat das ja jetzt weniger zu tun

Bei der Urheberrechtsverletzung tritt i.d.R. ein immaterieller Schaden ein, da stimme ich Dir zu, jedoch hängt die Bemessung des Schadens von der Bekanntheit des Künstlers und dem Wert des Werkes ab.

Dass du dich irrst habe ich dir ja schon aufgezeigt. Auch ein "einfach ausgestaltetes" Bild hat einen ordentlichen Wert. Natürlich ist die Bekanntheit eines Künstlers ein weiteres Kriterium wenn es darum geht, dass man eben nicht mehr nur ein einfach ausgestaltetes Bild hat, sondern ein künstlerisch wertvolles und kommerziell wesentlich höherwertiges Bild. Wenn man hier gar von einem bekannten professionellen Künstler ausgeht wären die Summen eventuell um einige Stellen höher anzusiedeln, da kann es dann evtl auch in die tausende gehen.

Auch Du musst zugeben, dass weder der Künstler besonders bekannt ist (Semi-Profi) und auch das Werk, das aus persönlichen Fotografien besteht, keinem besonders hohen Wert i.S.d. Urheberrechts hat.

Wie gesagt: 100€ bzw. 200€ wenn der Urheber nicht genannt wird. Wenn das für dich kein hoher Wert ist kann ich dir gerne mal meine Kontonummer geben und du kannst mir mit einer Überweisung des Betrages gerne den Beweis deiner Überzeugung liefern

Also: inhaltlich korrekt was Du schreibst, aber über das Ziel hinausgeschossen. 

ob das über das Ziel hinaus geschossen ist hängt davon ab, was da zwischen den beiden, Fragensteller und Freundin, vorgefallen ist. Natürlich ist es schon ein wenig "mit Kanonen auf Spatzen schiessen", aber es ist ein Rechtsmittel das auch gar nicht oder nicht vollends ausgeschöpft werden muss. Natürlich kann man auch erst mal einfach nur das Löschen verlangen. Wenn dem nicht nachgekommen wird, was in solchen Fällen wohl meist üblich ist, dann kann man immer noch Abmahnen. Oder es ist auch etwas schwerwiegenderes vorgefallen, dann kann man eben auch direkt den Weg der etwas mehr weh tut wählen.

Dann wird aber wohl die Freundschaft dauerhaft beendet bleiben, aber in vielen Fällen ist das ja ohnehin schon entsprechend absehbar.

Welchen Weg man geht muss jeder für sich selbst ausmachen

Esskah  05.12.2019, 20:20
@GammaFoto

richtig, es kann und ich bin mir sehr, sehr sicher (so viel Rechtserfahrung habe ich), dass das von Dir geschilderte Szenario zwar möglich, aber hier nicht zur Anwendung kommen würde.

Bevor es soweit überhaupt kommt, wird vorher ein Schlichtungsverfahren geführt.

Deshalb schrieb ich: bleibt auf dem Teppich

GammaFoto  05.12.2019, 21:15
@Esskah
richtig, es  kann und ich bin mir sehr, sehr sicher (so viel Rechtserfahrung habe ich), dass das von Dir geschilderte Szenario zwar möglich, aber hier nicht zur Anwendung kommen würde.

da scheint deine "Rechtserfahrung" aber nicht weit genug zu reichen!

Natürlich würde es zu dem "geschilderten Szenario" kommen, denn ein "Schlichtungsverfahren" das du ja erwähnt hast gibt es nur anstelle einer Gerichtsverhandlung, um dadurch die Gerichte zu entlasten. Eine Abmahnung ist ein Instrument, das der Gesetzgeber ebenfalls als vereinfachtes Verfahren vorsieht, um Urheberrechtliche Rechtsverletzungen nicht zu Hauf vor Gerichten verhandeln zu müssen.

Das Gesetz sieht ausdrücklich vor:

"Der Verletzte soll den Verletzer vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens auf Unterlassung abmahnen und ihm Gelegenheit geben, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung beizulegen."

Eine Abmahung IST also quasi einem Schiedsverfahren gleichgesetzt, der Abgemahnte kann sein Vergehen zugeben und ganz einfach die Abmahnung zahlen, oder aber er kann das ganze vor Gericht tragen und dann evtl. weit höhere Kosten tragen die so eine Verhandlung mit sich bringt.

Zum rechtlichen hast du ja schon eine ausführliche Antwort bekommen. Aber gehts wirklich ums Rechtliche unter Freunden? Ging es darum, als ihr beschlossen habt die Fotos zu machen? Gehts hier nicht eher ums Menschliche?

Hättest du ihr es denn erlaubt, wenn ihr nicht gestritten hättet?

VanilleHonig  04.12.2019, 20:51

Ja hätte er! Und genau da sehe ich seine "Forderung" mit großem Zweifel behaftet!

Bitterkraut  04.12.2019, 21:10
@VanilleHonig

Ja, es ist ein "meine Förmchen, deine Förmchen" Kinderstreit.

VanilleHonig  04.12.2019, 21:15
@Bitterkraut

Und alles andere als "Semiprofessionell"! 💁🏻‍♂️

HEINE7 
Beitragsersteller
 05.12.2019, 22:11
@VanilleHonig

Ja und danke. Ihr habt durchaus Recht. Ich habe sie jedoch zu dem Thema kontaktiert und da sie dazu lieber schweigen möchte, möchte ich mir auch ihre Art nicht gefallen lassen.

VanilleHonig  05.12.2019, 22:21
@HEINE7

Das ist bedauerlich und schade, verbinde ich doch die Fotografie auch immer mit Spaß und Freude. Aber wie heißt es so schön? "Ist der Tag nicht Freund, ist er Lehrer!" 💁🏻‍♂️

Bitterkraut  06.12.2019, 00:22
@HEINE7

Steh einfach solang drüber, bis sie sich einkriegt. Das ist ne Frau. Alles im grünen Bereich soweit.