Urheberrecht - darf man Fotos von Bücher oder CDs veröffentlichen?
Hallo zusammen,
meine Frage: Darf man selbst gemachte Fotos von frei verkäuflichen Büchern oder CDs in seinem Privatblog veröffentlichen oder verstößt das bereits gegen das Urheberrecht?
Vielen Dank für eure Hilfe
5 Antworten
Grundsätzlich - NEIN
Mit dem Erwerb ehält man nur eine einfaches Nutzungsrecht (vgl § 31 UrhG), dies umfasst das Lesen, Anschauen und Anhören, jedoch nicht, dass man Inhalte daraus oder Bilder oder sonst was irgendwo verwenden darf. Es ist lediglich Erlaubt in Form von Zitaten einzelne Passagen zu nutzen (vgl § 51 UrhG) - natürlich nur mit der entsprechenden und vollständigen Quellangabe. Bei Büchern muss bspw auch der Autor und der Verlag genannt werden.
Du solltest evtl. die Frage anders stellen bzw. genauer beschreiben, was du damit machen möchtest - wenn du nämlich die Bilder für eine Kritik o.ä. darüber nutzen willst, dann hast du ja außer einem möglichen Zitatrecht (auch Bildzitate sind möglich) auch ohne Probleme die Möglichkeit einfach die offiziellen Fotos o.ä. zu nutzen, schließlich hat jeder Verlag Interesse daran und auch eben offizielle Fotos (die unentgeltlich abgedruckt werden dürfen, meist das Cover bzw. Presse-Screenshots bei Filmen, Autorenfoto etc.). Das hat man so ja auch bei jedem Zeitungs- oder auch Webreview.
Also wenn du Bilder benutzen willst, gerade fotografische Sachen, ist es immer besser die Leute erstmal direkt anzuschreiben und zu fragen ob du deren Bilder benutzen darfst, aufjedenfall muss IMMER die Quelle angegebn werden woher du die Bilder hast (:
So habe ich es bei mir gemacht wo mich manche Leute gefragt hatten ob sie meine Bilder nutzen dürfen für einen Blogg
stelari hat die Grundprinzipien ja schon genannt. Hier sind im Prinzip keine Lizenzen vergeben, die eine weitere Verbreitung und Veröffentlichung erlauben. Doch es gibt auch hier ausnahmen und sowas zu erläutert geht über eine Kurzantwort hinaus...
Umfassend würde ich daher auf www.rechtambild.de verweisen. Die haben auch ne Suchfunktion und Rechtsprechung zu solchen Sachen. Und nen Leitfaden zum Fotorecht zum Download ist auch dabei.
Ich glaube das verstößt gegen das Uhrheberrecht, sofern nicht anders angegeben.
Uff. Ja. Das habe ich befürcht. Man hat es nicht leicht als kleiner Privatblogger sigh Wenn ich z.B. über zeitgenössische Künstler bloggen will hab ich kaum eine Chance, legal an Bilder zu kommen, es sei denn, ich schreibe alle an und bitte um Bilder. Aus Bloggersicht ist das Urheberrecht für Bilder echt eine Krux!